Kriegt man in der 2. Ausbildung wieder Kindergeld?

2 Antworten

Solange das Kind noch keine 25 ist, besteht auch in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Das Kind muss nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium nur in einem Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung aufpassen, da dürfte es dann in der Woche nebenbei im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.