Kindergeld Übergangszeit?
Guten Tag, ich war bei der Arbeitsagentur als Ausbildung suchend gemeldet und habe so mein Kindergeld erhalten. Nun habe ich eine Ausbildung gefunden die erst in 5 Monaten beginnt.
Wird das als Übergangszeit gewertet?
oder kriege ich dann plötzlich kein Kindergeld mehr, erst wenn die Ausbildung wieder beginnt?
3 Antworten
Ausser der Überbrückungszeit von 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten gibt es noch die Wartezeit, welche bis längstens zum 25. Lebensjahr dauert:
Du mußt hier nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für den Kindergeldanspruch der Eltern: als Ausbildungssuchend hast du ja schon Punkt 2 erfüllt und mit deinem Ausbildungsvertrag erfüllst du den Punkt 3.
Mußt nur noch der Familienkasse das Formular ausfüllen inkl. einer Kopie vom Ausbildungsvertag: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba033865.pdf
Nachlesen kannst du dies im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 und 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
PS: Im Fragebogen genügt doch die Angabe/Ankreuzung wie folgt:


Diese 4 Monate gelten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also im Regelfall zwischen Ende der Schule und Beginn einer Ausbildung.
Würde das Kind in dieser Übergangszeit eine Ausbildung beginnen, müsste es sich nicht zwingend z.B bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden und es würde trotzdem in dieser Wartezeit Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Wenn das Kind dann aber innerhalb dieser 4 Monate dann doch keine Ausbildung beginnen würde und wäre nicht ausbildungssuchend gemeldet und könnte auch keine Nachweise über die ernsthafte Suche nach einer Ausbildung erbringen, könnte es zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogen Kindergeld kommen.
Deshalb ist es zu empfehlen, wenn noch nichts fest ist, dass sich das Kind dann nach der Schule ausbildungssuchend gemeldet, wenn es auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung ist.
Dann kann es Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Oder halt wie bei dir, wenn die Wartezeit auf eine Ausbildung länger als 4 Monate ist, aber schon ein Azubivertrag vorhanden ist, die Ausbildung zum nächst möglichen Beginn vorhanden ist.
Dann spielen diese 4 Monate Übergangszeit auch keine Rolle, dann gibt es auch in der längeren Wartezeit weiter Kindergeld, so wie es bei der Meldung als ausbildungssuchend auch wäre.
Aber was ist mit den Erklärungen zu den Verhältnissen zu einem Volljährigen Kind?
bei Punkt Zwei muss ich ja angeben ,dass meine Wartezeit höchstens 4 Monate war, weil die andere ja auch nicht zutreffen… oder reicht die Kopie des Ausbidlungsvertrags einfach?
Einfach offen lassen und die Kopie vom Azubivertrag dazu legen.
Für dich ist doch dieser Punkt zutreffend: "...kann/konnte eine Ausbildung bzw. ein Studium mangels Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz (noch) nicht beginnen oder fortsetzen".
Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, dann weiße das der Familienkasse mit einer Kopie nach, dann gibt es auch bis zum Beginn der Ausbildung weiter Kindergeld.
In der Ausbildung dann eh, solange Du noch unter 25 bist.
Kindergeld bekommen grundsätzlich die Anspruchsberechtigten = Eltern.
Die 5 Monate sollten kein Problem darstellen. Jedoch ist dies papierschriftlich mit der Familienkasse abuzuklären!
Telefonate und Emails haben rechtlich keine Bedeutung.
das erleichtert mich! Weil ich erstmal nicht arbeiten kann und ich auf das Kindergeld bzw. Meine Eltern angewiesen sind! Aber was bringt dann diese Übergangszeit von 4 Monaten? Wenn es dann so oder so verlängert wird?