Kindergeldvorzahlung vor Ausbildungsbeginn. Kann das sein?
Guten Tag, ich beginne im September meine Ausbildung und habe dafür auch bereits wieder Kindergeld beantragt, nachdem ich die letzten Jahre seit meinem Schulabschluss so gearbeitet habe. Nun habe ich den Vertrag im März unterschrieben und in der Bestätigung für das Kindergeld steht auch ab März. Verstehe ich das richtig, dass sie jetzt schon vor der Ausbildung Kindergeld auszahlen? Sollte das Kindergeld nicht erst am September, also Ausbildungsbeginn gezahlt werden oder verstehe ich das falsch? Ich danke für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Das ist schon korrekt so !
Wenn Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, dann besteht auch min.ab dem Abschluss des Vertrages in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld.
Rückwirkend aber max.für 6 Monate und Einkommen spielt beim Kindergeld auch keine Rolle mehr, die Einkommensgrenze wurde schon 2012 abgeschafft.
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, könntest Du theoretisch in der Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung auch Vollzeit arbeiten und es würde trotzdem Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Dies ist schon okay! Sobald du eine dieser 4 Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt hast, erfolgt auch die Kindergeldzahlung:
Somit hast du den Punkt 3 erfüllt und deshalb erfolgt die Kindergeldzahlung schon vor Beginn deiner Ausbildung ;-))
Nachlesen kannst du dies im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 u. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola und einen guten Ausbildungsstart wünsch' ich dir...
Siehe hierzu Seite 23 im "Merkblatt Kindergeld":
7 Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld
Sobald wenigstens an einem Tag eines Monats die ►Anspruchsvoraussetzungen auf Kindergeld vorgelegen haben, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Kindergeld für den ganzen Monat. Das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.
siehe auch hier die weiteren Infos: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
wie z.B.: Ausbildungsstatus entscheidendOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.oder hier: Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja beruhigt. Dachte schon ich muss das dann wieder zurückzahlen.
nachdem ich die letzten Jahre seit meinem Schulabschluss so gearbeitet habe...
Also der Kindergeldanspruch ist schon über 10 Jahre nicht mehr vom Einkommen abhängig, sondern vom Ausbildungsstatus! Will heißen: der Anspruch besteht normal schon bei der Meldung als Ausbildungssuchend bei deiner Berufsberatung - egal wie viel du verdienst oder arbeitest!
Und Kindergeld wird max. für 6 Monate rückwirkend dabei gezahlt...