Kindergeld während Teilzeit?

1 Antwort

In Bezug auf den Kindergeldanspruch ist das auch korrekt, da spielt auch das Einkommen seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aber wenn ich mich nicht irre, hätte eine Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden einen Einfluss auf den Studentenstatus und wenn der nicht mehr vorhanden wäre, dann würde nach meiner Sicht der Dinge auch die Voraussetzung fürs Kindergeld nicht mehr erfüllt sein, weil Du dann theoretisch ja gar nicht mehr als Student geltend würdest.

Kann mich natürlich auch irren !