Kinder ohne Aufsicht alleine lassen?
Hallo liebes Forum , ich habe eine Frage die um Recht geht. Angenommen ich habe 2 Kinder im Alter von 13 und 10 Jahre. Darf ich dann als Elternteil nachts noch in die Disco gehen? Und die Kids alleine lassen. Natürlich nicht täglich sondern vielleicht 1 Mal im Viertel Jahr.
Babysitter???
Haben wir keinen. Egal. Wir bleiben daheim😄
5 Antworten
Eine gesetzliche Regelung, ab welchem Alter und wie lange ein Kind alleine zuhause gelassen werden darf, gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Die Entscheidung - und damit auch die Verantwortung - was dem Kind erlaubt wird, liegt alleine bei den Eltern.
Verantwortungsbewusste, mutige und selbstständige Sechsjährige können durchaus schon vieles alleine bewältigen und entscheiden. Und manche Teenager darf man nicht für 10 Minuten aus den Augen lassen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen sollen.
Eltern kennen den Entwicklungsstand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind überfordert ist und auch, ab wann sie selbst das Haus verlassen können, ohne sich Sorgen zu machen.
Immerhin geht es im gesamten Erziehungsprozess ja darum, das Kind zu einem selbstständigen und unabhängigem Menschen zu machen. Da gehört mit zunehmendem Lebensalter auch immer mehr das Loslassen dazu. Kinder entwickeln sich rasant, und nicht immer fällt es ihren Eltern leicht „mitzuwachsen“.
Aber sicherlich sind Eltern in der Lage abzuschätzen, ob sie ihrem Kind zutrauen, eine Nacht allein zu Hause zu sein, ohne gleich das Haus abzufackeln oder eine wilde Party mit 100 fremden Leuten zu feiern…
Nur zur groben Orientierung und unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes:
Bis zum 3. Lebensjahr sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden und niemals allein zu Hause sein.
Ab dem 4. Lebensjahr kann das Kind schon mal 15 bis 30 Minuten alleine sein. Das gilt aber nur, wenn das Kind in der eigenen Wohnung oder auf einem anderen sicheren Gelände spielt und die Eltern in der Nähe sind.
Ab etwa dem 7. Lebensjahr sind auch schon mal bis zu zwei Stunden alleine zu Hause möglich, wenn du das Gefühl hast, dass dein Kind
- sich an Absprachen hält,
- Hilfe holt, wenn es welche braucht,
- Verantwortungsbewusstsein zeigt,
- Risiken oder Gefahren erkennt: Wie würde es beispielsweise reagieren, wenn jemand an der Haustür klingelt, oder anruft?
Du solltest mit dem Kind genau absprechen, wie lange es alleine ist und dich selbstverständlich auch selbst unbedingt daran halten. Außerdem solltest du immer telefonisch erreichbar sein.
Alles Gute für dich!
Rechtlich: Bei einem Kind im Alter von 13 Jahren könnte man vielleicht noch überlegen, ob das vielleicht schon ausnahmsweise mal über Nacht allein bleiben könnte, mit etwas "Backup" in Form von z. B. informierten Nachbarn mit Schlüssel, die dem Kind gut bekannt sind und wo es sich im Notfall hinwenden kann.
Bei einem 10jährigen Kind hingegen halte ich es für völlig indiskutabel. Und ebenfalls völlig indiskutabel ist es, einem 13jährigen Kind quasi die Verantwortung für ein 10jähriges Kind aufzubürden in dieser Situation!
Wie weit die Aufsichtspflicht geht und wo die Eltern sie verletzt haben, ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Dabei wird dann immer danach geschaut, ob dieses konkrete Kind bereits einen Entwicklungsstand erreicht hat, bei dem die Zeit und Art der unbeaufsichtigten Momente passend sind oder nicht. Deshalb besteht da durchaus ein relevanter Unterschied zwischen 10 und 13 Jahren sowie zwischen "allein" und "mit jüngerem Geschwisterkind".
Abseits vom Rechtlichen: Wie würdest du dich fühlen, wenn einem deiner Kinder etwas passiert bei dieser Aktion - und wenn's nur eine Schürfwunde am Knie oder eine Beule an der Stirn ist? Dein Kind verletzt sich, ist in dieser Situation verunsichert allein zu Hause, das andere Kind leidet ebenfalls darunter, weil es in dieser Situation auch heillos mit dem verletzten Geschwisterkind überfordert ist - und all das nur, weil du unbedingt in die Disko wolltest, ohne dich um eine adäquate Betreuung deiner Kinder zu kümmern?
Dass du gerne auch mal einen Abend lang Spaß haben möchtest, ist total nachvollziehbar und verständlich! Aber da du nun mal mit der Entscheidung für deine Kinder auch die Verantwortung für ihr Wohlergehen übernommen hast, musst du dich eben darum kümmern, dass die beiden nicht unter deiner Lust auf Disko leiden. Wenn du also feiern gehen willst, dann organisiere vorher eine Betreuung deiner Kinder - Großeltern, Tanten/Onkels, Babysitter oder auch "Übernachtungsverabredungen" mit Freunden deiner Kinder bei denen daheim!
Wenn du es verantworten möchtest.
Mit 13 und 10 Jahren könnten die Beiden soweit sein, dass sie dich anrufen, falls etwas ist.
Nein
Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht
Kinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.
Das kommt ganz auf die Kinder drauf an.
Bei meinen ging es, dass wir auch mal abends ohne die Kinder weg gegangen sind.