Grundsätzlich sollte mensch annehmen, ein Liebesgeständnis kann nicht falsch verstanden werden, da es ja doch ein Kompliment ist, aber...

Du solltest dir schon sehr sicher sein, dass Du mit deinem Geständnis in's Schwarze triffst, um gerade eine komische Situation zu vermeiden - aber Garantie dafür gibt es natürlich nicht.

Ich selbst habe ein solche Situation dermaßen verbockt, weil ich nicht gecheckt habe, dass sie mir ihre Gefühle für mich gesteht. MIr treibt es heute noch die Schamesröte in's Gesicht, weil ich es so dermaßen verk.ckt habe...

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Kein Plan, interessiert mich auch nicht, was andere davon halten, wie wir unsere Beziehung führen! Wir beide sind jeweils freie Menschen, die sich entschlossen haben qua Beziehung einen gemeinsamen Weg zu gehen, was bedeutet, dass wir auch alleine losziehen, wenn uns danach ist.

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In keiner Weise kann ich deine Einschätzung(en) unterschreiben! Du beschreibst insgesamt emotional instabiles Verhalten in Bezug auf Frau wie Mann und damit lägen betreffende Menschen in einem Verhaltensspektrum, das als psychopathologisch bezeichnet wird.

"Emotional/psychisch stabil" sollten alle Menschen sein, die allgemein Beziehungen führen wollen und darüber hinaus fähig sein, ihr Verhalten insgesamt rationalisieren und/oder intellektualisieren zu können.

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(StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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Ihr sprecht miteinander, habt miteinander geschrieben, wo liegt das Problem? - Einfach weiter fortführen!

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Du kannst noch so viele Beispiele anbringen, deine Conclusio bleibt trotzdem falsch, um es nett auszudrücken...

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"sie stellen sich ohne jeglichen Grund auf die Seite der Mutter."?

Bei allem gebotenen Respekt vor deiner Lage, aber dem ist nicht so! Die Jugendämter müssen alle ihre Entscheidungen vor den Sorgeberechtigten begründen, dies schriftlich festhalten und den Sorgeberechtigen im Hilfeprozess zukommen lassen!

Du hast zwar kein Sorgerecht, da ihr offensichtlich nicht verheiratet seid, aber Du hast natürlich Umgangsrecht, dass dir offensichtlich begründet verweigert wird, dagegen kannst Du gerichtlich vorgehen. Unterhalt musst Du natürlich zahlen, denn die Unterhaltszahlung steht dem Kind zu und dient seiner Versorgung.

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