KFZ Versicherung Schadensfreiheitsklasse behalten bei Fahrzeugwechsel?

siola55  06.01.2025, 11:33

Hast du denn bei den Checkern einen unterjährigen Vertrag abgeschlossen, also die Hauptfälligkeit ist in unter dem Jahr und eben nicht zum 31.12. eines Jahres?

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 11:56

Der Vertrag wäre regulär vom 01.01.2024 - 01.01.2025 gegangen.

siola55  06.01.2025, 12:00

Der alte Vertrag??? Du schreibst aber Beginn mit 24.11.2024, dann kann der neue Vertrag doch nicht bis zum 01.01.2025 gegangen sein!?

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 12:01

Der alte Vertrag wäre regulär von/bis 01.01.2023 - 01.01.2024 gewesen. Sory

Dieser wurde aber durch Verkauf am 03.12. beendet.

Das neue Fahrzeug wurde parallel zum 21.11. angemeldet.

siola55  06.01.2025, 12:03

Und wann genau ist denn deine Hauptfälligkeit, also die Beitragszahlung bzw. das Ablaufdatum beim Neuvertrag?

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 13:04

Am 21.11.2024 ist der Beginn. Am 21.11.2025 ist das Ablaufdatum.

siola55  06.01.2025, 13:58

Dann dürfte die Überschneidung von ca. 2 Wochen mit dem alten Vertrag das Problem bei deiner AllianzDirekt sein mit der fehlenden Besserstufung zum 1.1.2025!?

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 15:16

Richtig.

3 Antworten

Grundsätzlich hat ein Fahrzeugwechsel überhaupt keinen Einfluß auf den Schadensfreiheitsrabatt. Was sehr wohl passieren kann ist, sofern man die Versicherungsgesellschaft wechselt, das man nicht zu den Konditionen neu versichert wird, die man bisher erfahren hat. Auch handhaben es die Gesellschaften unterschiedlich, wie schnell und in welchem Umfang die SF-Rabatte gewährt werden.
Ein Anbieterwechsel ist bei dir aber anscheinend nicht der Fall. So wie ich das sehe hast Du allerdings keinen Fahrzeugwechsel durchgeführt, sondern ein weiteres Fahrzeug angemeldet. Es waren für ein paar Wochen zwei Fahrzeuge mit jeweils einer eigenen Police versichert. Mit deinem alten Fahrzeug hättest Du die SF-Klasse 3 erreicht, mit dem Zweitwagen aber nicht.


HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:15

Die SF-Klasse ist doch aber an mich als Versicherungsnehmer gebunden und nicht das Fahrzeug. Das würde doch defacto bedeuten, dass ich ja trotzdem das Jahr Unfallfrei (für die paar Tage ja sogar mit 2 Fahrzeugen) war. Das finde ich schon etwas ungewöhnlich, vor allem wenn man bedenkt, dass ich sogar für den alten Wagen die Bestätigung der selben Versicherung für SF3 bekommen habe.

siola55  06.01.2025, 15:17
@HappyOfE

Ja klar - die Besserstufung für deinen alten Kfz-Versich.vertrag hätte ja zum 1.1.2025 erfolgt, da du hier keinen unterjährigen Vertrag hattest!

Dein neuer Vertrag hast du leider aus Unkenntnis als Versich.jahr abgeschlossen, also einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag und dieser wird eben anders gestuft und anders gekündigt als ein Vertrag mit Kalenderjahrablauf :-((

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 19:22
@siola55

Es ist doch meines Wissens irrelevant welches Fahrzeug versichert war. Ich habe bei der selben Versicherung 1 Jahr lang Fahrzeuge unfallfrei versichert gehabt, ohne Unterbrechung (sogar mit Überlappung). Da ist es doch egal wann das Ende des Vertrages war, oder nicht?

(2) Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 12 eingestuft.

... bezieht sich vermutlich auf den aktuellen Vertrag.

Ach man das wurmt mich. Das ist echt ärgerlich...

siola55  06.01.2025, 21:27
@HappyOfE

Kannst du doch ganz einfach in deinen Bedingungen nachlesen, welche du bei der Antragstellung akzeptiert hast... geiz ist eben nicht immer geil ;-)

siola55  06.01.2025, 21:31
@HappyOfE

Es kommt doch nicht auf die Fahrzeuge an, sondern wegen der (falschen) Vertragsart hast du dieses Problem beim Online-Antrag - beim Versich.vermittler mit Herz und Hirn wäre dies nicht passiert.

Sorry, aber unterm Strich zahlst du mit diesem Online-Antrag mehr als du einsparen wolltest... :-(( Da freut sich die Allianz Direkt...

siola55  06.01.2025, 21:37
@HappyOfE

Es ist doch meines Wissens irrelevant welches Fahrzeug versichert war. Ich habe bei der selben Versicherung 1 Jahr lang Fahrzeuge unfallfrei versichert gehabt, ohne Unterbrechung (sogar mit Überlappung).

Ja - beim Kalenderjahr ist dies gültig!

Da ist es doch egal wann das Ende des Vertrages war, oder nicht?

Eben nicht - dann hast du immer noch nicht den Unterschied zwischen dem Kalenderjahr und dem Versich.jahr verstanden...

...leider durch Check24 nur auf eine andere Mail - gleiche persönliche Daten - ist seit dem 21.11.24 versichert.

Sollte dein neuer Kfz-Versich.vertrag nicht das Ablaufdatum 31.12.2024 !!! haben, dann hast du leider aus Unkenntnis einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen durch Check24 und somit erst zur nächsten HF am 21.11.25!!! Anspruch auf den evtl. günstigeren Beitrag (nicht bei jeder Besserstufung verringert sich auch der Beitragssatz!) und kannst den Vertrag eben nur unter dem Jahr zum Ablaufdatum kündigen :-((

Die nette Mitarbeiterin am Telefon meinte, dass ich keine Chance habe meine SF3 zu bekommen, da irgendwas mit der Hauptfälligkeit sei. Das konnte sie mir aber leider auch nicht (für mich verständlich) erklären...

Deshalb nochmals die Frage: wann genau ist denn deine nächste Beitragszahlung oder besser die Hauptfälligkeit bzw. das Ablaufdatum des neuen Vertrages?

Ich vermute mal ganz stark den 21.11.2025!?

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Check24 ist dein Versich.makler, aber wer bitte ist deine Versich.gesellschaft?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 13:06

Die Gesellschaft ist Allianz Direct.
Am 21.11.2024 ist der Beginn. Am 21.11.2025 ist das Ablaufdatum.

siola55  06.01.2025, 13:51
@HappyOfE

https://www.allianzdirect.de/dam/documents/allsecur/Versicherungsbedingung-kfz-KRB253_01Premium.pdf

Dann lies mal bitte in deinen AKB den Punkt 11.6 Fahrzeugwechsel und unter Punkt 11.3 Wann kommt es zu einer Neueinstufung?

wie z.B.: Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich.

(1) Wirksamwerden der Neueinstufung

Die Neueinstufung gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt.

(2) Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 12 eingestuft.
siola55  06.01.2025, 14:12
@siola55

PS: Ein Versich.vermittler mit Herz und Hirn bzw. aus Fleisch und Blut hätte dich darauf aufmerksam gemacht und niemals einen unterjährigen Versich.vertrag abgeschlossen mit dir!

Da will man/frau ein paar Euros einsparen mit den Checkern und vergißt aus Unkenntnis den Mehrbeitrag durch den falschen Abschluß: da freut sich der Versicherer auf deine Vergesslichkeit und hat dich weitere 11 Monate als Kunde an der Hand bei einem evtl. Versichererwechsel... :-((

siola55  06.01.2025, 13:11

Am 21.11.2024 ist der Beginn. Am 21.11.2025 ist das Ablaufdatum...

Genau dieses Ablaufdatum ist dein Problem: du hast einen unterjährigen Vertrag mit deinem Versicherer vereinbart - also statt dem Kalenderjahr das Versich.jahr mit dem Versicherer abgeschlossen - und dabei aus Unkenntnis eine Künd.möglichkeit nur unter dem Jahr und eben nicht zum 31.12. eines Jahres sowie eine evtl. Beitragsminderung erst zur nächsten Beitragshauptfällig zum 21.11.2025 vereinbart :-((

siola55  06.01.2025, 13:16
@siola55

Trotzdem müßte zum 1.1.25 ein Nachtrag erfolgen mit der neuen SF-Klasse; falls dies nicht erfolgt bis Ende Jan. 2025, dann würde ich nochmals schriftlich reklamieren bzw. besser gleich über den/die Versich.ombudsmann-/frau dies reklamieren - ist für dich kostenlos: https://www.versicherungsombudsmann.de/

siola55  06.01.2025, 13:18
@siola55

Falls du mir auch noch deine Versich.gesellschaft nennst (nicht den Versich.makler Check24), kann ich weitere Details aus deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen ;-)

siola55  06.01.2025, 15:30
@siola55

Korrektur: Laut dem § 2 Zulässigkeit der Beschwerde unter Schlichtungsverfahren -> Verfahrensordnung gilt folgendes:

(2) Die Durchführung des Verfahrens setzt voraus, dass die Beschwerde einen eigenen Anspruch aus einem
a) Versicherungsvertrag,
b) einem Vertrag, der in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag steht,
... betrifft oder das Bestehen eines solchen Vertrages zum Gegenstand hat.
(3) Der Ombudsmann lehnt die Durchführung des Verfahrens ab, wenn der Beschwerdeführer den Anspruch noch nicht beim Beschwerdegegner geltend gemacht hat.

Ergo mußt du einmal schriftlich (auch per E-Mail möglich) reklamieren bei deinem Versicherer, dass der neue Vertrag zum 1.1. 25 noch nicht bessergestuft wurde.

Bei Ablehnung solltest du dich an den/ die Versich.ombudsmann wenden...

Ein Fahrzeugwechsel hat keinen Einfluss auf die SF-Klasse. Denn die ist an den Halter und nicht an das Fahrzeug gebunden.

Die Einstufung der SF-Klasse erfolgt normalerweise zur Hauptfälligkeit des Vertrages. Und das ist der Versicherungsbeginn und nicht unbedingt der kalendarische Jahresbeginn.

Dein neuer Vertrag hat im gleichen Jahr wie der alte begonnen. Du hattest also noch kein weiteres unfallfreies Jahr abgeschlossen und folglich hast du noch die gleich SF-Klasse wie im alten Vertrag erhalten. Zwischendurch erfolgt keine neue Einstufung, sondern erst mit dem nächsten Vertrag bzw. der nächsten Vertragsverlängerung.


wattdennnu2  06.01.2025, 10:05
Ein Fahrzeugwechsel hat keinen Einfluss auf die SF-Klasse. Denn die ist an den Halter und nicht an das Fahrzeug gebunden.

Stimmt nicht. Die SF-Klasse ist an den Versicherungsnehmer gebunden.

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:08
@wattdennnu2

ich glaube das hat @Callidus89 auch gemeint ^^

Callidus89  06.01.2025, 10:14
@wattdennnu2

Da hast du Recht. Wobei de Versicherungsnehmer und Halter aber oft die gleiche Person sind.

siola55  06.01.2025, 12:47

Zwischendurch erfolgt keine neue Einstufung, sondern erst mit dem nächsten Vertrag bzw. der nächsten Vertragsverlängerung...

Stimmt so nicht: in der Regel erfolgt die Besserstufung immer zum 1.1. jeden Jahres; nur wirkt sich eine evtl. Beitragsminderung erst zur nächsten Hauptfälligkeit aus, wobei eine Besserstufung nicht immer auch eine Beitragssatzsenkung bewirkt (vor allem bei den höheren SF-Klassen kann dies ein paar Jahre dauern).

Callidus89  06.01.2025, 13:18
@siola55

Genau so war es von mir gemeint. Höhere SF-Klasse später ja, aber Wirkung eben erst zur nächsten Hauptfälligkeit.

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:10

Das würde ja dann aber bedeuten, dass ich ja eben doch 1 Jahr Unfallfrei versichert war bei der selben Versicherung, es nur zwei unterschiedliche Fahrzeuge sind. Nach der Logik würde mir SF3 ja zustehen, oder bin ich auf dem Irrweg?

Callidus89  06.01.2025, 10:17
@HappyOfE

So wie ich es verstehe, wärst du erst ab dem 01.01.25 ein weiteres Jahr unfallfrei gewesen. Deine Hauptfälligkeit für den neuen Vertrag lag aber noch in 2024.

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:21
@Callidus89

Das wäre für den Vertrag für das alte Fahrzeug der Fall, richtig. Aber der Vertrag mit dem neuen Fahrzeug überlappt sich ja mit dem des alten, wodurch ich summiert bei der gleichen Versicherung für ein Jahr versichert war. Das Fahrzeug ist da ja dann irrelevant (meines Wissens nach).

Ich bin halt einfach gerade total verwirrt und etwas aufgebracht. Eine Versicherung ist teuer und da ärgert es einen umso mehr...

Callidus89  06.01.2025, 10:31
@HappyOfE

Ja, für 2024 hast du eine höhere Einstufung der SF-Klasse "erworben".

Wie gesagt, erfolgt die Einstufung für das was dann im Vertrag steht zur Hauptfälligkeit, also zum Vertragsbeginn. Und der Vertragsbeginn war numal zu einem Zeitpunkt, wo du die höhere Einstufung noch nicht abschließend erworben hattest.

Die nächste überprüfung deiner Einstufung für das was dann auch im Vertrag steht, erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit. Würdest du also beispielsweise dein jetziges Fahrzeug verkaufen, was mit einer beendigung des Versicherungsvertrages einhergeht und ein neues Fahrzeug versichers, also einen neuen Vertrag schlißeen, würde der die höhere SF-Klasse haben, weil dann neu eingestuft werdne würde und dabie eben festgestellt worden wäre, dass 2024 bei der unfallfrei war.

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 11:59
@Callidus89

Das ist eine komische Regelung. Als würde mich die Versicherung nicht mehr "kennen". Ich könnte es ja verstehen, wenn ich die Versicherung gewechselt habe, aber selbst da bin ich schon auf mehr auf Kulanz gestoßen... Aber gut, dann werde ich wohl damit leben müssen. Ich danke Dir für die Antwort :)

Callidus89  06.01.2025, 12:07
@HappyOfE

Kulanz... Kulanz ist nichts, was man erwarten sollte, weil es eben freiwillig ist.

Hättest ja auch vor Vertragsabschluss darüber reden können bzw. vergleichen können. Vielleicht wäre dann mehr drin gewesen.

Ich kann verstehen, dass du enttäuscht und vielleicht auch verärgert bist. Bin ich auch immer, wenn ich Dinge als selbstverständlich voraussetze, die eben dann doch gar nicht so selbstverständlich sind.

HappyOfE 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 13:09
@Callidus89

Kulanz ist relativ, das ist mir bewusst. Mir war ja nicht bewusst auf was für ein Problem ich hier stoße.

Vor Abschluss habe ich natürlich darüber geredet. Sogar mit einem Bekannten, welcher KFZler ist und sogar mit dem Autohändler... Die meinten auch sollte kein Problem sein. Selbst die Allianz Direct hatte vorher zu mir gemeint, das ist kein Problem... Deswegen bin ich halt auch so irritiert.

"Selbstverständlich" würde ich dazu nicht sagen. Eher logisch. Aber fürs nächste mal weiß ich es wenigstens jetzt besser :)