Wie vorgehen bei Parkschaden mit Leasingauto?

4 Antworten

Wer bestimmt, wie und wo der Wagen repariert wird?

Der Leasinggeber.

Das Auto wurde im August für 2 Jahre geleast (Kilometerleasing 20.000 km/Jahr, Gebrauchtwagenleasing).

Warum schließt man so etwas überhaupt ab?

Wie sollte ich am besten vorgehen.

Sofern es sich nicht nur um eine optische Beeinträchtigung handelt, muss zwingend der Leasinggeber informiert werden, dem das Fahrzeug gehört. Im Vertrag ist auch die Abwicklung von Unfallschäden geregelt, aber der Leasingnehmer kann durchaus selbst die Reparatur bezahlen, auch ohne seine VK zu belasten. In der Regel ist aber ungefähr ab einer Höhe von € 4000.-- es günstiger, die Regulierung über die Versicherung laufen zu lassen.

und keine erhöhten Reparaturkosten enstehen, wie z.B. durch ein Wechsel der Heckklappe.

Das hat der Leasinggeber zu entscheiden, nicht der Leasingnehmer.

Da das nicht dein Auto ist, bist du verpflichtet das dem Verleaser zu melden. In deinen Leasingbedingungen ist ein Punkt zu Umgang bei Unfällen. Den musst du unbedingt einhalten. Rufe dort an und du wirst beraten. Es kann sein dass nur bestimmte Werkstätten für die Reparatur genehmigt sind. Bei Beschädigung dritter immer eine Anzeige bei der Polizei. Ich hatte mal einen Hasen überfahren mit Schäden im vorderen Bereich und musste das bei der Polizei anzeigen. Reparatur nur bei VW. Viel Spaß.

Unbedingt Fotos vom Unfallort und der Unfallstelle am Fahrzeug machen. Wenn Du eine Vollkasko-Versicherung mit Parkschaden-Schutz hast, wird deine Parkschaden Police belastet, nicht jedoch deine Vollkasko-Versicherung (Stichwort Selbstbehalt, Prämienerhöhung, usw.) Falls Du KEINE extra Parkschadenversicherung hast, musst Du abwägen können, ob Du den Schaden der Versicherung melden möchtest. Denn dann greift deine Vollkasko-Versicherung, und in der Regel liegt der Selbstbehalt für die Vollkasko bei ca. 1000.-. Zusätzlich zum SB, steigt deine Prämie beträchtlich höher, wenn die Versicherung nicht gar den Versicherungsvertrag auflöst. Also wenn der Schaden nicht tiefer als 3000 wäre, würde es sich m. M. n. sowieso nicht lohnen den Schaden der Vollkasko zu melden. Wenn Du den Schaden der Versicherung meldest, wirst Du von der Versicherung gebeten, einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt deiner Wahl einzuholen (in den meisten Fällen die Markenvertretung des Fahrzeuges direkt). Dort wird der Kostenvoranschlag erstellt, zusätzlich musst Du der Versicherung erwähnen, wo Du den Kostenvoranschlag machen lässt. Erscheint der Kostenvoranschlag für die Versicherung zu hoch (Pauschalwert), beauftragt die Versicherung dann einen externen unparteiischen Experten das Fahrzeug bei der Werkstatt zu begutachten. Der Experte erstellt einige Werktage später sein Gutachten und es wird verglichen, ob der Kostenvoranschlag mit dem Gutachten harmonisiert. Tut es das, wird repariert oder ausbezahlt. Tut es das nicht (Gutachten ist tiefer als Kostenvoranschlag) wird man Dir nur die in der Gutachten erwähnten Summe auszahlen. Die restliche Reparatur musst Du dann selbst übernehmen. Man stützt sich dabei nur auf das Gutachten des Experten. Solltest Du den Schaden der Versicherung nicht melden, musst Du in jedem Fall eine Selbstanzeige bei der Polizei erstatten, da Du staatliches Eigentum (Strassenschild) beschädigt hast. Es ist besser Du meldest den Fall, bevor man Dich findet. (Stichwort Fahrerflucht). In den meisten Fällen wird eine geringe Entschädigung gefordert oder gar die weitere Verfolgung fallen gelassen. Für einen kleinen Rempler an einem Strassenschild, erscheint mir Zweiteres sehr wahrscheinlich. Übrigens; Ist der Schaden geringer als der Selbstbehalt, wird sowieso die Versicherung den Schadenfall nicht weiter bearbeiten, da es für beide Parteien nichts lohnt (Konsumentenschutz).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

FordPrefect  17.10.2019, 06:45

Tolle Antwort, nur leider hat sie rein gar nichts mit der Frage zu tun.

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