Kfz Haftpflicht auch für Mietfahrzeuge?
Hallo zusammen, ich mache gerade die Ausbildung als Versicherungskauffrau. Ich habe in der Schule gelernt, dass wenn ich bereits eine Kraftfahrt Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, dass diese Versicherung auch für Mietfahrzeuge greift. Zwar keine Kasko Versicherungen aber dennoch die Haftpflicht. Jetzt kam ich heute in eine Diskussion mit mehreren Leuten, die mir alle das Gegenteil sagten. Weiß da jemand etwas mehr?
4 Antworten
es gibt spezielle Makler für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge sowie für Mietwagen wie Bulis für Flughafenzubringer, Taxis
Meine E-Mopeds sind mit dem Versicherungskennzeichen auch 6 x so teuer für die Selbstfahrer-Vermietung.
Haftpflicht kostet sonst 40 €, als Kennzeichen zur Vermietung (kein Unterschied) dann ca. 300 € & das ab 25 Jahre. Unter 25 wird das noch teurer.
Das ist wesentlich teurer & das muß man auch anmelden bei der Versicherung. Für Flughafenzubringerfahrzeuge brauchen wir zudem die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
ach so. Da gibt es Zusatzversicherungen - da kannst Du hier die SB reduzieren
Natürlich nicht. Das zu mietende Auto benötigt seine eigene Haftpflichtversicherung.
nein,jedes Fahrzeug hat seine eigene Versicherung u wenn du ein Fahrzeug mietest hast du gar nichts damit zu tun....das ist sache der vermietenden firma
Sorry, gilt auch für Dich.
Die FS möchte wissen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung ihres Autos auch für ein anderes, gemietetes Auto gilt.
Und das ist nicht so.
Die von Dir angegebene Mallorca Police ist eine zusätzliche Versicherung.
Nein, das ist keine zusätzliche Versicherung, sondern in den AKB inkludiert!
Ich habe in der Schule gelernt, dass wenn ich bereits eine Kraftfahrt Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, dass diese Versicherung auch für Mietfahrzeuge greift.
Ja, das nennt sich "Mallorca-Deckung".
...dass wenn ich bereits eine Kraftfahrt Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, dass diese Versicherung auch für Mietfahrzeuge greift.
Da bist du leider falsch informiert: eine Kfz- Versicherung gilt immer nur für 1 Fahrzeug mit genau 1 Kennzeichen!!!
Falls du jedoch diese "Zusatzdeckung" damit meinst - diese sog. Mallorca-Policenhaftung bei ausländischer Minimaldeckung - dann kommt es auf die Bedingungen und den Tarif an wie z.B. bei der HUK wie folgt:
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Als angehende Versich.kauffrau kannst du bestimmt auch die Bedingungen hierzu lesen...
Auch ein Vermietfahrzeug benötigt eine Kfz-Versicherung, sonst wird es doch gar nicht zugelassen!
Und diese wird auch zuerst in Anspruch genommen. Nur falls noch eine Restsumme übrig bleibt wg. niedriger Deckungssumme im Ausland, dann greift deine Kfz-Haftpflicht.
Als angehender Versicherungskaufmann solltest du eigentlich wissen, dass IMMER das Fahrzeug versichert ist.
Selbstverständlich ist das auch bei Leih- und Mietwagen der Fall.
Das nennt sich "Mallorca-Deckung"!
ACH, das hätte ich nicht gedacht. Gibt es ja auch höchstens seit 40 Jahren.
...offensichtlich hast du die Frage nicht verstanden. Das ist sehr schade!
Das meinte ich nicht. Wenn du bereits ein Auto besitzt, so wie eine Haftpflicht, kannst du dann mit dieser Haftpflicht ein Auto mieten zum Beispiel im Urlaub