Muss mich jeder Kfz Haftpflichtversicherer aufnehmen?
Ich habe mal gehört, dass die Versicherungen verpflichtet sind einen aufzunehmen in eine Kfz Haftpflichtversicherung. Also kann sie mich auch nicht kündigen?
4 Antworten
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht der Kontrahierungszwang:
Versicherungsgesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen, zumindest im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung – hier spricht man vom sogenannten Annahmezwang oder auch Kontrahierungszwang.
Jedoch können beide Vertragspartner natürlich den Versich.vertrag fristgemäß kündigen: der Versich.nehmer als auch der Versicherer können einen bestehenden Kfz-Versich.vertrag kündigen!
Gruß einer Versich.maklerin
Eine Versicherung kann dich aufgrund Schadens oder Prämienrückzahlung kündigen und ist dann auch nicht mehr verpflichtet, dich zu nehmen. Andere Versicherer müssen dich aber - zumindest in der gesetzlichen Mindestdeckung - nehmen.
Natürlich können Sie kündigen, zB wenn du nicht zahlst. Und keine Versicherung ist verpflichtet mit dir einen Vertrag abzuschließen
Dann frage ich mich, warum es Menschen gibt, die abgelehnt werden, zB wenn noch Zahlungsrückstände bei einer anderen Versicherung bestehen. Da muss es ja dann eine rechtliche Möglichkeit zur Ablehnung geben
Der Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz muß wegen dem o.g. Kontrahierungszwang vom Versicherer natürlich angenommen werden, jedoch verlangt der Versicherer den ersten Jahresbeitrag im Voraus, damit dieser auf der sicheren Seite ist wegen Zahlungsproblemen des Versich.nehmers!
Ok, da du vom Fach bist glaube ich dir das 😉
Ich hab nämlich so einen Kunden, dem haben sie mal auto stillgelegt weil er nicht bezahlt hat. Den hatte ich paar Monate auf dem Hof stehen, er sagte ihn will keiner versichern. Aber dann ist es wohl an der Jahressumme auf einmal gescheitert.
Ja genau - bei der Zwangsstilllegung konnte dieser Kunde ja seine Prämien nicht bezahlen, wie soll er dann plötzlich eine ganze Jahresprämie bezahlen können.
Für solche Fälle gibt es ja noch Fahrräder oder eben zu Fuß gehen, wenn man/frau die Prämie partout nicht bezahlen kann oder will.
Nein, eine Kfz-Versicherung ist nicht verpflichtet dich aufzunehmen.
Ist natürlich Quatsch wegen dem Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflicht:
Versicherungsgesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen, zumindest im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung – hier spricht man vom sogenannten Annahmezwang oder auch Kontrahierungszwang.
Stimmt so nicht ganz - jeder Versicherer muß den Kfz-Haftpflichtschutz anbieten: