Glasbruchschäden in Mietwohnung?
Gestern hat unsere kleine Tochter beim Spielen mit einem Holzsteckenpferd die Glaswand neben der Eingangstüre beschädigt. Unsere Hausratversicherung zahlt nicht, weil man eine separate Glasbruchversicherung braucht (wir haben nicht gewusst, dass Glasbruch ausgeschlossen ist…und die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Schäden durch Dritte verursacht wurden und zuletzt die Gebäudeversicherung nur durch Naturschäden verursachte Glasschäden). Wir haben nur die ersten beiden Versicherungen.
Die Versicherung hat uns bereits abgelehnt. Ich lese aber in Foren, dass die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müsste.
Es ist gar nicht so einfach oder doch?
Unsere Tochter ist 3 Jahre und der Glasbruch betrifft nur unsere eigene Eingangstüre bzw Seitenteil der Türe, aber von außen (Straße) sichtbar.
Könnte etwa der Vermieter weiterhelfen mit seiner Versicherung?
Danke vorab
4 Antworten
Ich lese aber in Foren, dass die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müsste.
wie kommst darauf? die greift, wenn ihr bei anderen Schäden anrichtet.
Dein Glas, dein Schaden. da greift in dem Falle keine Versicherung
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht dafür auf, da eure Tochter einen Schaden am eigenen Eigentum verursacht hat. Haftpflichtschäden decken nur Schäden ab an fremden Eigentum. Bei einer Mietwohnung gehört die Tür als Mieter/in quasi zu Ihren Eigentum. Also kann die Privathaftpflicht nicht greifen zugunsten Ihres Vermieters. Richtig ist, man benötigt hierfür in der Hausratversicherung eine Glasdeckung. Das stand aber auch normalerweise in der Police bzw. in der Beratungsdokumentation die sie zugeschickt bekommen haben, das Glas nicht mitversichert ist. Generell ist es ratsam in der Hausrat Glas und ggf. Elementarschäden abzusichern.
Liebe Grüße
Mein Mann hat das online abgeschlossen und wusste dabei nicht dass Glasbruch ausgeschlossen ist. Jetzt wissen wir es.
In der Haftpflichtversicherung sind zwar Mietsachschäden in der Mietwohnung mit eingeschlossen. Glasbruchschäden sind dort aber in der Regel ausgenommen.
Dagegen kann man sich ja im Rahmen der Hausratversicherung absichern, in dem man eine Glasbruchversicherung mit einschließt.
Hat euch euer Berater nicht darauf hingewiesen? Dann könntest du ihn eventuell in Regress nehmen.
Bei einem online-Abschluss wird das natürlich schwierig.
Es war leider ein Online-Vertragsabschluss bei einer guten schwäbischen Versicherung
wenn ihr eine Mietwohnung habt dann hat Tochter gegenüber Vermieter Schaden angerichtet sprich Privat HP müsste zahlen
Hab mir den Vertrag gerade angeschaut:.. Mietsachschäden, ausgeschlossen sind Schäden an Scheiben.... 🤷🏻♀️
der Glasbruch betrifft nur unsere eigene Eingangstüre
damit für mich keine Mietsache
Glasschäden müssen extra aufgeführt sein,
wie ich gerade gelesen habe, sind solche Schäden ausgeschlossen.
Verstehe... Egal ob Mietobjekt oder nicht... Wir müssen dafür aufkommen.