Kennt sich jemand mit Hartz 4 und Geld leihen aus?

5 Antworten

Sie wird nichts tun können. Wenn sie Pech hat, muss sie das Geld zurück zahlen.

Warum kaufst Du nicht mit ihr ein?

Wenn das Geld auf dem Kontoauszügen erscheint, dann wird sie ganz sicher Probleme bekommen, wenn sie nicht nachweisen kann das es sich um ein oder mehrere private Darlehen handelt, die dann vertraglich geregelt auch wieder zurückgezahlt werden müssen, dann würden diese Beträge sicher als Einkommen angesehen und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Dann müsste sie ggf.nicht nur ans Jobcenter zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen und ggf.auch mit einer Anzeige und Strafe rechnen, sondern ja auch an dich zurückzahlen.

Wenn die Gelder auf den Kontoauszügen erscheinen, dann wird sie sicherlich in Erklärungsnot geraten.

Wenn Du ihr das Geld geschenkt hast, sollte es nachträglich angerechnet werden und die Dame bekommt eventuell Ärger wegen verspäteter bzw. unterlassener Änderungsmeldung.

Wenn das Geld geliehen wurde, muß dieses glaubhaft nachgewiesen werden.

damit sie ihre Monatlichen Ausgaben tilgen kann

Lebt die Dame auf zu großem Fuß? Für die monatlichen Ausgaben ist das ALG 2 da ...

Geld überweist man doch nicht aufs Konto .. .


Mariamariajoana 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 18:25

Es war ja kein Geld zum shoppen, sondern um Miete Strom Schulden. zu bezahlen . Da muss ja ja wohl auf dem Konto sein

ScheiblettenEdd  01.10.2020, 18:26
@Mariamariajoana

Wenn sie es selbst auf ihr Konto einzahlt, ist es egal. Dann sagt sie einfach, sie hat zu Haus was gespart und dann eingezahlt

Mariamariajoana 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 18:29
@ScheiblettenEdd

Nein, Geldanlagen wie Bargeld oder Sparbücher müssen auch mitgeteilt werden und werden dann verrechnet

Bitterkraut  01.10.2020, 18:32
@Mariamariajoana

Das kann sie nicht von ihrem ALG bezahlen? Dafür bekommt sie doch Geld vom Amt. Offenbar nutzt sie dich aus.

Neugierig1971  01.10.2020, 19:07
@Mariamariajoana

Du hättest es von Deinem Konto direkt an die Gläubiger, den Stromanbieter etc. überweisen sollen, damit das Jobcenter das mitbekommt.

Alle Überweisungen im Betreff mit "Darlehen" kennzeichnen.