Hartz4 beantragen muss ich die Kontoauszüge vorzeigen?
Hi Leute
Ich wollte mich arbeitslos melden..Nein nicht wollen, aber leider vorerst müssen.
In den letzten 2 Jahren hatte ich ein Kleingewerbe im Vollerwerb angemeldet. Es lief Anfangs sehr gut, allerdings hat ein Grosskunde Insolvenz angemeldet und somit die "Beziehung" beendet. JA so schnell geht's :-)
Wenn ich nun Hartz4 beantrage, habe ich ein "kleines" Problem, da das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate möchte, in den letzten 6 Monaten sind ca. 20.000 - 30.000 Euro auf meinem Konto angekommen. (Nicht Netto, davon musste ich Rechnungen die mit dem Gewerbe zu tun haben bezahlen)
Das Gewerbe möchte ich jetzt allerdings "still" legen bzw. "nebenbei" laufen lassen.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Die Kontoauszügen MUSS ich ja vorzeigen, oder? (INFO: auf dem Konto befindet sich kein Geld mehr)
Grüße Martin
6 Antworten
ja, das arbeitslosengeld gleich morgen beantragen und die kontoausszüge vorlegen, dazu auch die belege wohin das geld gezahlt wurde, weil sonst für das jobcenter es so aussieht, als hätte der antragssteller das geld angehoben und in bar bei sich zu hause deponiert. vielleicht besteht sogar anspruch auf arbeitslosengeld 1, wenn es in den letzten zwei jahren ein kleingewerbe mit so viel einkommen gab, wer in einem halben jahr schon rechnungen für ca. 20 bis 30000€ für das gewerbe hat, kann auch schon viel größerer gewinn dabei herausgekommen sein, dass es dann nur hartz4 niveau wäre, vielleicht wäre ein antrag auf alg 1 noch sinnvoller.
müsste ja auch, wenn er schreibt:
In den letzten 2 Jahren hatte ich ein Kleingewerbe im Vollerwerb angemeldet.
dann wird er auch einen gewinn gemacht haben der deutlich höher war als hartz4, weil die rechnungen die er in einem halben jahr gezahlt hat schon 20 bis 30000€ hoch waren. wieviel gewinn macht ein unternehmen das in einem halben jahr schon so viel geld für rechnungen zahlen kann ?
daher wäre es besser für ihn, wenn er alg 1 beantragt (nicht hartz4), das wird dann am vorigem einkommen gemessen, dann kriegt er viel mehr geld vom jobcenter.
Es zählt, was du jetzt hast oder nicht hast. Wenn du Rechnungen beglichen hast, kannst du das ja nachweisen bzw. sollte das ja auch auf den Kontoauszügen zu sehen sein.
Hier kannste auch was nachlesen zu dem Thema:
Du musst halt nachweisen was mit dem Geld passiert ist, bzw. wo der Rest abgeblieben ist. Eine gewisse Menge darfst du ja auch behalten. 150 pro Lebensjahr + 750 Euro für Anschaffungen, kannst dir ja mal ausrechnen wie viel das ist.
Du kannst deine Ausgaben mit Auflisten und zeigen wofür du dein Einkommen ausgeben musstest.
Bei uns die letzten 6 Monate, und so wird es dann auch bei Dir sein..
Arbeitslosengeld 1 besteht nur wenn mindestens 12 Monate innerhalb von 30 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.