Keine Krankschreibung/Au?

9 Antworten

Der Arzt kann eine au auch in die Vergangenheit ausstellen

Wenn Du bereits Donnerstag und Freitag krank warst, wäre der heutige Montag bereits der 5. Krankheitstag, weil da das Wochenende mitzählt.

Das könnte Stress mit Deinem Arbeitgeber geben.


DerCaveman  02.08.2021, 09:47

Zwar zaehlt das Wochenende bei den Krankheitstagen tatsaechlich mit, gesetzlich ist die AU Bescheinigung aber spaetestens ab dem ersten auf den dritten Krankheitstag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Das waere dann wahrscheinlich heute (wenn der FS am Wochenende nicht arbeiten muss).

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AngiedieSchlaue  02.08.2021, 09:49
@DerCaveman

Das könnte auch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich gehandhabt werden.

Ich war 37 Jahre im ÖD. Da war es so wie ich geschrieben hatte.

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Wenn du sie erst ab dem 3. Tag benötigst reicht es aus wenn du heute zum Arzt gehst und dich krankschreiben lässt.


Familiengerd  02.08.2021, 09:24
ab dem 3. Tag

Um genau zu sein:

Ab dem 4. Tag, wenn die Erkrankung also länger als 3 Tage dauert.

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DerCaveman  02.08.2021, 09:41
@Familiengerd

Um noch genauer zu sein:

Ab dem ersten auf den dritten Krankheitstag folgenden Arbeitstag.

Der 4. Tag waere hier ja Sonntag gewesen. Der erste auf den dritten Krankheitstag folgende Arbeitstag ist heute (Montag).

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Familiengerd  02.08.2021, 09:54
@DerCaveman
Ab dem ersten auf den dritten Krankheitstag folgenden Arbeitstag.

Nein, denn da verwechselst du etwas.

Diese Regelung mit dem Arbeitstag betrifft die Frage, wann die Bescheinigung dem Arbeitgeber (spätestens) vorgelegt werden muss, nicht die Frage, ab dem wievielten Tag der Erkrankung diese bescheinigt werden muss.

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DerCaveman  02.08.2021, 09:56
@UschiamSniper

Im Gesetz steht woertlich: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen." (EnthFG § 5 Abs. 1 Satz 2).

Bei der Anzahl der Kranktage zaehlt das arbeitsfreie Wochenende also sehr wohl mit. Hier zaehlt der arbeitsfreie Samstag also durchaus als Kranktag. Die AU Bescheinigung ist aber erst spaetestens ab auf den 3. Kranktag (hier dem Samstag) folgenden Arbeitstag vorzulegen. Und das ein arbeitsfreier Sonntag ja nicht sein, also erst ab heute (Montag).

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DerCaveman  02.08.2021, 09:59
@Familiengerd

Welche Regelung besagt oder aus welcher ergibt sich dann aber, dass bereits ab dem 4. Kranktag auch dann eine Bescheinigung erfolgen muss, wenn dieser gar kein Arbeitstag ist?

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Familiengerd  02.08.2021, 12:20
@DerCaveman
Welche Regelung besagt oder aus welcher ergibt sich dann aber, dass bereits ab dem 4. Kranktag auch dann eine Bescheinigung erfolgen muss, wenn dieser gar kein Arbeitstag ist?

Das hast Du doch selbst ausführlich erklärt, und so ergibt es sich doch auch aus dem Gesetz (von dir sogar fett hervorgehoben):

Bei der Dauer der Erkrankung geht es um Kalendertage! Wenn eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert, also z.B. 4 Kalendertage, dann muss der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Arztes einholen, auch wenn der 4. Tag kein Arbeitstag des Arbeitnehmers ist.

Nur vorlegen muss er sie an diesem 4. Tag nicht, wenn das kein Arbeitstag des Arbeitnehmers ist; sondern erst an seinem nächsten "eigentlichen" Arbeitstag.

Außerdem: Wenn Du selbst schreibst, "Bei der Anzahl der Kranktage zaehlt das arbeitsfreie Wochenende also sehr wohl mit." (was ich doch überhaupt nicht bestritten habe!), wieso meinst Du dann, ein arbeitsfreier Werktag/Arbeitstag sei anders zu "behandeln" als ein arbeitsfreies Wochenende?

Die AU Bescheinigung ist aber erst spaetestens ab auf den 3. Kranktag (hier dem Samstag) folgenden Arbeitstag vorzulegen. Und das ein arbeitsfreier Sonntag ja nicht sein, also erst ab heute (Montag).

Auch das steht außer Frage und habe ich doch überhaupt nicht bestritten oder anders behauptet!

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Guten Morgen, dann heute zum Arzt damit die Krankmeldung für diese Woche hast, lieben Gruß

Jetzt zum Arzt gehen und für heute eine AU besorgen.


merlinbraun  02.08.2021, 08:56

Sie hâtte Samstag gehen müssen

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kugel  02.08.2021, 09:19
@merlinbraun

Nein. Da es ihm am Samstag schon wieder gut ging und es für ihn nicht absehbar war, dass er montag wieder krank ist.

Wenn man krank ist, geht man zum Arzt. Und zwar am ersten Tag der erkrankung. Zur Behandlung bzw. für eine Krankmeldung.

Am Samstag ist nur der Bereitschaftsdienst greifbar.

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merlinbraun  02.08.2021, 09:22
@kugel

Die meisten Ärzte schreiben dich rückwirkend krank. Das geht maximal 2 Tage. Also hätte sie bis Samstag hingemusst. Völlig egal wie deine Moralvorstellungen zu diesem Thema sind.

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kugel  02.08.2021, 09:23
@merlinbraun

Es geht nicht um Moralvorstellung. Sondern das es für IHN selbst am Samstag nicht absehbar war, dass er am Montag nicht in die Arbeit kann.

Die Ärzte schreiben aber nicht 5 Tage rückwirkend krank.

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merlinbraun  02.08.2021, 09:25
@kugel

Er hätte so oder so am Samstag hingemusst, damit er noch rückwirkend die Krankschreibung erhält. Selbst wenn es ihm heute besser ginge hätte er sie nicht mehr bekommen

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kugel  02.08.2021, 09:32
@merlinbraun

Nein. Hätte er nicht "gemusst"

Weil sein Arbeitgeber erst ab dem dritten Tag der Erkrankung eine AU verlangt.

Krank war er aber nur Donnerstag und Freitag bzw. hatte ab Freitag mittag schon keine Symptome mehr.

Also ergibt es sich keine Pflicht am Samstag den Arzt aufzusuchen, wenn er keine Beschwerden mehr hat und der AG erst nach DREI Tagen Krankheit eine AU verlangt.

Auch rein logisch ergibt es keinen Sinn den Arzt am Samstag aufzusuchen, wenn die Krankheit bereits am Freitag vor bei ist und er ohnehin für den AG keine Krankmeldung für Do/Fr benötigte.

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kugel  02.08.2021, 10:12
@TsukiWriter

Auch dann

Leider unterliegen jedoch viele Arbeitnehmer dem Irrglauben, dass bei der Abgabefrist für die Krankschreibung nur Arbeitstage zählen. Tatsächlich  gelten bei der Fristberechnung aber die Kalendertage. Wer also vor einem Wochenende erkrankt, muss Samstag und Sonntag bei der Abgabefrist miteinberechnen. Auch Feiertage zählen übrigens mit dazu. 

https://www.merkur.de/leben/karriere/krankschreibung-zaehlt-wochenende-drei-tage-frist-dazu-arzt-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-zr-11787805.html#:~:text=Abgabefrist%20f%C3%BCr%20Krankschreibung%3A%20Wochenende%20und,die%20Krankschreibung%20nur%20Arbeitstage%20z%C3%A4hlen.&text=Wer%20also%20vor%20einem%20Wochenende,Sonntag%20bei%20der%20Abgabefrist%20miteinberechnen.

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TsukiWriter  02.08.2021, 11:53
@kugel

Ah ok...war bei meiner alten Arbeit bei meinem FSJ aber nicht so...aber das regelt bestimmt jeder anders.

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