Minusstunden, krank ohne AU-B, Arbeitsrecht?

2 Antworten

Das kommt auf die exakte Formulierung im Vertrag an:

Impliziert die Aussage "ab dem 3. Krankheitstag im Kontext", dass die AU eben erst am 3. Krankheitstag eingehen muss, dann ergibt sich daraus wohl eher eine allgemein AU-Pflicht.

Wenn aus dem Kontext klar hervorgeht, dass man für Tag 1 + 2 grundsätzlich nie eine AU benötigt, wenn man nur in dieser Zeit krank war, dann dürfen keine Minusstunden verhängt werden


something 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 16:27

Aber wenn ich nur 2 Tage krank bin, so kommt doch gar kein dritter Krankheitstag. Diese Formulierung verwirrt mich..

Du weißt schon, dass dein Arbeitgeber auch schon am selben Tag die AU-Bescheinigung erwarten darf.


something 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 16:26

Wenn so besprochen, ja

Aber es steht im Vertrag eben ab dem 3 Krankheitstag. Daher ja die Frage

MsMagikarp  14.09.2021, 16:29
@something

Bedenke auch, dass so ein Brief ein paar Tage braucht, bis er ankommt