Minusstunden, krank ohne AU-B, Arbeitsrecht?
Wenn ich vertraglich erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU Bescheinigung bringen muss, können mir dann für 2 Krankheitstage ohne AU Bescheinigung Minusstunden berechnet werden?
Nicht, oder?Wo finde ich Belege dafür?
2 Antworten
Das kommt auf die exakte Formulierung im Vertrag an:
Impliziert die Aussage "ab dem 3. Krankheitstag im Kontext", dass die AU eben erst am 3. Krankheitstag eingehen muss, dann ergibt sich daraus wohl eher eine allgemein AU-Pflicht.
Wenn aus dem Kontext klar hervorgeht, dass man für Tag 1 + 2 grundsätzlich nie eine AU benötigt, wenn man nur in dieser Zeit krank war, dann dürfen keine Minusstunden verhängt werden
Aber wenn ich nur 2 Tage krank bin, so kommt doch gar kein dritter Krankheitstag. Diese Formulierung verwirrt mich..
Du weißt schon, dass dein Arbeitgeber auch schon am selben Tag die AU-Bescheinigung erwarten darf.
Bedenke auch, dass so ein Brief ein paar Tage braucht, bis er ankommt
Wenn so besprochen, ja
Aber es steht im Vertrag eben ab dem 3 Krankheitstag. Daher ja die Frage