Wer liegt hier im Recht? Privatkäufer oder Privatverkäufer?
Ich habe einen MacBook in Höhe von 3000€ verkauft. Ausweise wurden ausgetauscht und das Geld wurde überwiesen. Einen Tag später erfolgte die Sendung mittels Tracking Nummer.
Nun folgendes Problem:
Der Status der Sendung hat sich seit 6 Tagen nicht geändert. Es steht die ganze Zeit dort das es in der Filiale abgegeben wurde. Die DHL Filiale kann mir nicht weiterhelfen und findet das Paket nicht..nun weiß ich nicht weiter, da der Käufer kein Verständnis hat, glaubt ich betrüge und sein Geld zurück verlangt und mir obwohl ich mit ihm die ganze Zeit sachlich kommuniziere droht....Nur liegt er damit im Recht, sprich dass er sein Geld ohne weiteres zurückfordern kann? Im Endeffekt habe ich alles erledigt was ich machen musste... Wie kann ich die DHL auffordern das Paket ausfündig zu machen?
Danke an alle die Antworten
4 Antworten
Im Endeffekt trägt der Verkäufer das Versandrisiko, hier wäre es sinnvoll den Paketversand mittel Versandversicherung bis zum Wert der Ware abzuschließen. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus. Im Endeffekt kann der Käufer die erfüllung des Vertrages fordern, sollte dies nicht machbar sein kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld verlangen.
Die chancen stehen fast zu 100 Prozent das der Käufer vor Gericht recht bekommt. Das mit der Post ist erstmal dein Problem. Wie du das löst kann ich dir nicht beantworten nur das ich sagen kann das DHL sich weigern wird wenn das Paket verloren gegangen ist den Wert zu ersetzen wenn eine Transportversicherung in der höhe nicht abgeschlossen wurde.
Das mit dem Versandrisiko stimmt nur für gewerbliche Verkäufe. Bei Privatverkäufen sieht die Sache mitunter anders aus.
Hier mal nachzulesen: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/vertraege-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten
Hier noch mal zitiert:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Als Vertragspartner von DHL musst du einen Nachforschungsauftrag aufgeben .
Wie kann ich die DHL auffordern das Paket ausfündig zu machen?
Nachforschungsauftrag stellen
Das Versandrisiko geht bei Privatverkäufen schnell auf den Käufer über. Hier gilt das BGB.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Quelle: ergo
Aber wie kann der Verkäufer das Versandrisiko tragen und ich im Endeffekt den kürzeren ziehen wenn ich das Paket ja nachweislich abgegeben habe bei der Post? Ist nicht nach so einem Kauf bzw Bezahlung die Kette Eigentum des Käufers, somit auch alles was mit der Sendungsnummer zu tun hat?