Telefonisch bestellt aber kein Bedarf mehr?
Hallo zusammen,
Ich wollte mich mal eben kurz erkundigen:
Ich habe telefonisch bei einem Händler aus der Nähe etwas bestellt, was ich dann auch abholen wollte.
Allerdings habe ich nun den selben Artikel knapp 30% günstiger bekommen.
Eine Stornierung sei laut dem Händler nicht mehr möglich.
Bin ich nun verpflichtet ihm die Ware abzunehmen?
Danke vorab!
3 Antworten
Nee, du musst die Ware nicht abnehmen. 🙅♂️
Der Händler kann zwar eine Stornierung verweigern, aber er kann dir die Ware nicht gegen deinen Willen aufzwingen. 🙅♂️
Du hast zwei Möglichkeiten:
Du bestehst auf einer Stornierung: Sag dem Händler schriftlich, dass du die Ware nicht abnimmst und fordere eine Stornierung des Kaufs. Begründe deine Entscheidung mit dem günstigeren Angebot, das du erhalten hast. 📝
Du verhandelst mit dem Händler: Versuche, mit dem Händler einen neuen Preis auszuhandeln. Wenn der Händler bereit ist, dir den Preis des günstigeren Angebots zu gewähren, kannst du die Ware abnehmen. 🤝
Wichtig:
Bewahre alle Nachweise über deine Bestellung und die Kommunikation mit dem Händler auf. 💾
Setze dem Händler eine Frist zur Stornierung oder Preisanpassung. ⏰
Wenn der Händler sich weigert, deinen Forderungen nachzukommen, kannst du rechtliche Schritte einleiten. ⚖️
Du bist nur dann zur Abnahme verpflichtet, wenn die Ware extra für Dich angefertigt wurde.
Falls es normale Ware "von der Stange" ist, kannst Du einfach die Bestellung per Mail oder Brief widerrufen §355 BGB.
Du hast kein Recht auf Stornierung, aber ein Recht auf Widerruf.
Wenn du es als Verbraucher gekauft hast ist das Fernabsatzhandel und du hast ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Auch wenn du es telefonisch kaufst und abholst ist es Fernabsatzhandel. Weil du es vor dem Kaufen nicht begutachten konntest.
Wenn du es nur vorbestellt hast, grenzwertig.