Katze vor einem jahr geschenkt bekommen und nun möchte der vorbesitzer sie an jemand anderes verkaufen.?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du musst dir da keine Sorgen machen.

Du musst auch keinen in deine Wohnung lassen oder irgendjemanden etwas geben.

Nebenbei bemerkt- sie kann ja auch nicht beweisen, dass der Kater ihr gehört! Und da du seit einem Jahr alle Kosten für Futter und Tierarzt trägst, wird sie auch nicht beweisen können, dass es ihr Kater ist. Denn dann hätte sie mit dir einen Pflegevertrag aufsetzten müssen und dir diese Kosten erstatten müssen.

Wichtig ist aber, dass du mit deiner Mutter darüber sprichst. Denn wenn sie den Kater wieder an ihre Ex-Freundin herausgibt, wird's kompliziert.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Grundsätzlich gilt, dass mit der Schenkung das Eigentum am Tier verbindlich vom Schenker auf den Beschenkten übergeht. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist eine Rückforderung nach Vertragsabschluss somit nicht mehr möglich.



Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Halte seid ü.20 Jahren Katzen

Du brauchst da keine Sorgen zu haben, sie kann ihn dir nicht wegnehmen. Er wurde dir Geschenkt und er gehört dir.

Es ist auch gut das du dich um seine Gesundheit gekümmert hast und auch den impfausweis hast. Egal was ist, es wäre vielleicht auch besser, wenn du ihn chippen lässt, sicher ist sicher und ihn auch da auf dich registriert.

Sie kann mit niemanden einen Kaufvertrag über den Kater machen, weil er ihr nicht mehr gehört. Da ist egal was drin steht, da es nicht mehr ihr Kater ist kann sie ihn nicht verkaufen.

Wie will sie das dann eigentlich erklären? Das sie ihn dir erst geschenkt hat und nun verkaufen will? Sowas geht nicht und niemand wird ihr da Recht geben.

Sie ist eine Erwachsene Frau und nur, weil sie wohl ärger mit deiner Mutter hat muss sie das nicht auf deinen Rücken austragen und dir weh tun, weil sie mit deiner Mutter Streit hat. Du kannst nichts dafür und sie schenkte ihn dir Freiwillig und das kann sie ihn dir nicht wegnehmen.

Nein, das Tier wurde dir geschenkt, es hat sich bei dir eingewöhnt (wodurch das Tierwohl bei dir liegt) und du versorgst es seit einem Jahr.

Geschenke kann man nicht zurückfordern, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.