4 Antworten
Wenn du das meinst, dann ist das sunnah und kein Pflicht, also man kann es machen ist aber kein Pflicht
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser
Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.
Diese Muslime die die Hände beim Takbir und nach dem ruku heben gehören der Shafi'i Madhab (Schafiitischen Rechtschule) an.
und Allahu Alem
As salamu alaykum
Du meinst den Takbir. Diesen sagst du (und deine hände) wenn du "Allahu akbar" am anfang des gebetes sagst. Dann machst du das selbe wenn du "allahu akbar" sagst und in die verbeugung gehst und wenn du von der verbeugung "Sami allahu limand hamidah" sagst. Auch wenn du von der Niederwerfung aufstehst machst du das mit den Händen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin praktizierender Muslim - und Allah weiß es besser
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es gibt Unterschiede in der Praxis in den 4 Rechtschulen.
Er meint wenn sie in ruku und in sujud gehen . Also nach dem Takbir.