Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ich bin selber Konvertiert und mir ging es genauso, schlussendlich hab ich einfach heimlich Konventiert (empfehle ich nicht unbedingt).

Meine Eltern haben es nach paar Monaten herausgefunden aber "akzeptierten" es jetzt mehr als vorher.

Würde nochmals mit deinen Eltern reden und überzeugen das dir der Islam gut tut und das der Islam nichts schlechtes ist usw.

Wer weiß vielleicht überzeugt du sie auch zum wahren Weg (in shaa Allah)

Allahu Alem.

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ich glaube du verstehst nicht was shirk bedeutet.

Shirk“ bedeutet Gott etwas zugesellen bzw. Vielgötterei, Polytheismus.

Es ist der direkte Gegensatz zum ersten Teil des muslimischen Glaubensbekenntnisses: Dem Glauben an die Einheit Gottes.

Es gibts noch andere Eigenschaften die den Shirk ausmachen, wenn du fragen dazu hast kannst du mich anschreiben.

Das was du meinst ist wahrscheinlich das Wort "haram" (verboten)

Und zu deiner Frage: ja es ist haram (verboten), siehe Sure 7 Vers 80 - 81

Und ˹erinnert ihr euch˹, als Lot die Männer seines Volkes schalt, indem er sagte: „Begeht ihr eine schändliche Tat, die noch nie ein Mensch zuvor getan hat?

Ihr begehrt Männer statt Frauen! Ihr seid gewiss Übertreter.“

oder lies auch die Geschichte zu unserem Propheten Lut (alayhi salam)

Und Allahu Alem

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Du könntest auch draußen mit deinen Freundinnen in einer Moschee gehen und dort beten.

Jetzt zu deiner Frage, in diesen 8 Situationen sind die Gebete Zusammenlegen erlaubt:

1. Beim Reisen, wenn man (die Gebete) kürzt. Es ist erlaubt die vierer Gebete (die mit vier Gebetseinheiten) zu kürzen (also aus vier Gebetseinheiten, macht man zwei), solange die Reise weder verpönt noch verboten ist.

2. Der Kranke, wenn er es (das Zusammenlegen) unterlässt, und ihm (aufgrund dessen) Erschwernis und Schwäche heimsuchen. Es ist bestätigt, dass es der Frau, die außerhalb ihrer Regelblutung blutet (Mustahaadah), und dies ist eine Art Krankheit, erlaubt ist, (die Gebete) zusammen zu legen. Ahmad argumentierte, dass die Krankheit schwerer als die Reise ist. Er (selbst) ließ sich (das Blut) (aus)schröpfen, dann nahm er das Abendessen zu sich und legte daraufhin sie (die zwei Nachtgebete) zusammen.

3. Die Stillende, aufgrund dessen, dass die vielen Unreinheiten ihr schwer fallen. Gemeint ist, dass es schwer fällt, diese (Unreinheiten) für jedes Gebet zu reinigen. Abu Al-Ma’ali sagte: „Sie ist wie eine Kranke (o. Gilt als Kranke).“

4. Der, der unfähig ist sich mit Wasser zu reinigen, oder für jedes Gebet den Tayammum (sich mit trockener Erde zu reinigen, als Ersatz, falls kein Wasser vorhanden ist) durchzuführen, weil das Zusammenlegen sowohl für den Reisenden als auch für den Kranken, wegen der Erschwernis, erlaubt wurde. Und der, der unfähig ist, sich für jedes Gebet zu reinigen, ist in der Bedeutung mit inbegriffen.

5. Der, der unfähig ist die (Gebets-)Zeit zu erkennen, wie der Blinde, oder der Verschollene. Darauf wies Ahmad hin und sagte es in „Ar-Ri’ayah“ und beschränkte sich darauf in „Al-Insaf“.

6. Die Mustahadah und Ihresgleichen, wie der, der von Harninkontinenz befallen ist, oder durchgehend Nasenbluten hat etc., aufgrund dessen, was in der Überlieferung von Hamnah steht, als sie den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, über die Blutung außerhalb der Monatsblutung befragte. Er sagte ihr dann: „Wenn du es schaffst das Mittagsgebet später, und das Nachmittagsgebet früher zu beten, dich wäschst, dann das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammen betest, danach das Abendgebet später, und das Nachtgebet früher betest, dich hierauf wäschst und die zwei Gebete zusammenlegst, dann tu es.“ (Überliefert von Ahmad, Abu Dawud und at-Tirmidhi und er stufte es als authentisch ein) Wer von Harninkontinenz u.ä. befallen ist, ist in der Bedeutung mit inbegriffen.

7. und 8. Der, der beschäftigt ist (o. arbeitet) oder einen Entschuldigungsgrund hat, der ihm gestattet, das Freitagsgebet und das Gemeinschaftsgebet zu unterlassen, wie wenn man Angst um sein Leben, seiner Unantastbarkeit oder seinem Besitz hat oder dass die Lebensart, die man braucht, dadurch in Schaden gerät, wenn man das Zusammenlegen unterlässt, etc.

Und الله weiß es am besten.

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Wa alaikum assalaam wa rahmatullahi wa barakathu.

Was meinst du mit verzögern?

Wenn du meinst das du dein Gebet verpasst weil du auf deine Schwester wartest , solltest du das lassen.

Macht beide einfach euer Wudu vor der Gebetszeit damit ihr pünktlich beten könnt, so ist es glaub ich am besten.

Und الله weiß es am besten

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Den meisten Gelehrten nach lässt ein kurzes Sprechen das Gebet nicht ungültig werden, wie An-Nawawî in Al-Madschmû sagte: „Der dritte Teil: Die Arten des Redens im Gebet: Wenn man aus Vergessen spricht und dies nicht in die Länge zieht, dann wird unserer Rechtsschule nach das Gebet nicht ungültig. Dies entspricht der Meinung der Mehrheit der Gelehrten.“

Aber dennoch solltest du dich in Zukunft besser aufs Gebet konzentrieren.

Und الله weiß es am besten.

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ja, dein fasten ist In shaa Allah noch gültig. Auch wenn du es vor Iftar gelesen hättest wäre es gültig (bekommst halt weniger Lohn).

Und Allahu Alem

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Ja, du sollst sogar weiter fasten!

Und nein, dein fasten ist in shaa Allah nicht gebrochen, solange ihr nichts intimes gemacht habt.

Aber mach es dennoch halal mit ihr d.h führe keine haram Beziehung und macht schnellstmöglich nikkah in shaa Allah.

Und Allahu Alem.

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Muslime sind verpflichtet 5 mal am Tag zu beten. Es gibt aber auch Freiwillige Gebete.

Die 5 Pflicht gebete heißen: Fajr, Dhuhr, Asr, Maghrib, Ishaa.

Ja, es gibt ausnahmen wo man nicht beten kann/ darf

Während der Menstruation und im Wochenbett ist die Frau befreit von den Gebeten. (Sie gillt in diesen Zustand als unrein) Um wieder beten zu können muss sie Ghusl (Ganzkörper waschung) vollziehen.

Das Gebet ist auf arabisch weil man da Suren aus dem Quran rezitiert und es auf andere Sprachen nicht richtig dasselbe ist wie eigentlich in Originalfassung aus dem Quran/ arabischen. Du musst aber deshalb nicht jetzt arabisch lernen.

Auswendig solltest du auffjedenfall die Al Fatiha (die Eröffnung) können und noch minimum 2 beliebige Suren (z.b wie Surah al Ikhlass oder Al Kauther, aber da darfst du frei entscheiden nur halt die Surah Al Fatiha ist Pflicht!!)

Das gebet kann ich dir hier nicht so einfach erklären d.h wenn du es wissen möchstest wie man jetzt genau betet kannst du entweder auf youtube videos anschauen oder mir gerne privat schreiben.

Und Allahu Alem.

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Assalmu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Erstmal freut es mich das du Alhamdulillah den richtigen Weg gefunden hast! Möge Allah dich segnen und es dir mit deiner Familie erleichtern.

Jetzt zu deiner Frage:

Bete einfach so oft du die Möglichkeit hast.

Ab dem alter von 14 Jahren darf man in Deutschland selbst seine Religion entscheiden/ ausleben. Deshalb können Sie es dir nicht verbieten ein Muslim zu sein. (wenn du 14 bist)

Aber wie gesagt bete einfach so oft du kannst auch wenn du es heimlich machen musst, besser als gar nicht. (Wenn du deine Pubertät noch nicht hast, bist du nicht dazu verpflichtet zu beten.)

Außerdem können dich deine Eltern nicht dein ganzes Leben lang ignorieren nur weil du (Alhamdulillah) ein Muslim bist.? Erklär deinen Eltern einfach auch warum du z.b Konvertiert bist, in shaa Allah bekommen Sie dann auch interesse am Islam.

Möge Allah es dir leicht machen und uns alle rechtleiten.

Und Allahu Alem

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Assalamu Aleykum wa rahmatullahi wa barakathu.

Faste einfach lieber diesen Tag nach.

Und Allahu Alem

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