Kann mich ein Transmensch anzeigen, wenn ich ihn wiederholt mit biologischem Geschlecht anspreche?

IchBinFragLos  03.01.2023, 17:05

Und wieso will man das wissen?

Idsilba 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 17:07

ich muss doch wissen, ob ich mein Verhalten aus rechtlichen Gründen ändern muss.

CarinaSchoppe  03.01.2023, 23:22

Oh Gott. Wenn dir anscheinend Respekt vor anderen Menschen egal ist so wie deine Aussage zeigt sind rechtliche Sachen dein kleinstes problem

Idsilba 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 12:19

nein

CarinaSchoppe  05.01.2023, 13:20

Schade, da war die Sperre wohl nicht permanent

Idsilba 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 13:26

schau mal meine neuen Fragen :) damit wäre alles geklärt

CarinaSchoppe  05.01.2023, 14:20

Das klärt so gar nichts.

Idsilba 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 14:21

ja man muss es auch verstehen können und die Verbindung sehen

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich könnte dich so eine Person anzeigen. Allerdings ist die Frage ob sowas lächerliches überhaupt verfolgt werden würde. Vor allem weil es noch nicht einmal eine Straftat ist. Um genau zu sein ist das noch nicht einmal ein Bagatelldelikt. Sondern das ist eher etwas was man belächelt und nicht weiter beachtet.


LukaUndShiba  03.01.2023, 19:04

Es fällt unter Mobbing und diskriminierendes Verhalten und ist damit strafbar :)

gibt Sogar schon verurteile Menschen

Barfussfan91  03.01.2023, 21:03
@LukaUndShiba

Falsch, falsch und nochmals falsch. Denn dies ist weder Diskriminierung noch Mobbing und ist somit nicht Strafbar. Sondern es ist die Korrekte und höfliche Anrede einer männlichen Person.

Auch wenn Personen verurteilt wurden. So wurden diese Urteile mit Sicherheit aus Willkür gefällt.

Wäre ich Richter der der sich mit so was lächerlichen beschäftigen müsste, würde ich jede Klage sofort abweisen.

CarinaSchoppe  05.01.2023, 13:21
@Barfussfan91
Wäre ich Richter der der sich mit so was lächerlichen beschäftigen müsste, würde ich jede Klage sofort abweisen

Und deshalb bist du auch kein richter

Barfussfan91  05.01.2023, 16:31
@CarinaSchoppe

Habe ja auch nur gesagt was ich machen würde, wenn ich so ein Amt hätte. Das ist noch nicht einmal ein Thema womit sich ein Jurist überhaupt beschäftigen sollte.

CarinaSchoppe  05.01.2023, 17:02
@Barfussfan91

Diskriminierung, Beleidigungen etc. Ja also wer entsprechendes Recht bricht sollte natürlich einfach so davon kommen.

Barfussfan91  05.01.2023, 18:29
@CarinaSchoppe

Das habe ich nicht gesagt. Natürlich sollte jemand bestraft werden der geltendes Recht bricht. Aber eine Transe mit ihren oder seinen biologischen Geschlecht anzusprechen gehört definitiv nicht dazu.

Barfussfan91  05.01.2023, 21:36
@CarinaSchoppe

Das Problem dabei ist das diese ziemlich anfällig ist. Außerdem gibt es auch Richter die das Recht beugen und Urteile nach ihren persönlichen Ansichten fällen. Stimmt ich muss das auch nicht entscheiden weil so etwas ganz klar keine Straftat ist.

CarinaSchoppe  05.01.2023, 21:42
@Barfussfan91

Joah dann würden die Urteile so nicht entstehen da es am Ende ja wohl immer einen Rechtsgrund geben muss und wenn du hier von Willkür sprichst gibt's immer noch berufung

Idsilba 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 19:02

so muss das sein :)

Gibt schon Gerichtsurteile, die so etwas ensprechend als Mobbing und Diskriminierung einsortieren

Kann passieren:

Im April 2021 klagte eine trans Frau aus Waltrop beim Amtsgericht Recklinghausen auf Unterlassung gegen ihren ehemaligen Nachbarn, der sie wiederholt und öffentlich durch Deadnaming lächerlich gemacht habe.
Ihr Anwalt erklärte: „Juristisch sieht es so aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin einen Anspruch darauf verleiht, bei ihrem richtigen, weiblichen Vornamen genannt zu werden.
Denn niemand muss es sich gefallen lassen, beim falschen Geschlechtervornamen genannt zu werden.“[29]
Das Amtsgericht untersagte die Benutzung des Deadnames und drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an

https://de.wikipedia.org/wiki/Deadnaming


Es kann und sollte definitiv angezeigt werden weil das unter Mobbing, Diskriminierung und Schädigung der Menschenwürde (Artikel 1 im Grundgesetz) fallen kann.

Lass die leut einfach in ruh die haben andere probleme und du hast auch sicher was besseres in deiner freizeit zu tun.

Und ja kann ne bekeidigung sein.