Kann mich ein Transmensch anzeigen, wenn ich ihn wiederholt mit biologischem Geschlecht anspreche?
Also absichtlich, provokant. Zum Beispiel Hallo HERR X. Jeden Morgen, Mittag und Abend.
Und wieso will man das wissen?
ich muss doch wissen, ob ich mein Verhalten aus rechtlichen Gründen ändern muss.
Oh Gott. Wenn dir anscheinend Respekt vor anderen Menschen egal ist so wie deine Aussage zeigt sind rechtliche Sachen dein kleinstes problem
nein
Schade, da war die Sperre wohl nicht permanent
schau mal meine neuen Fragen :) damit wäre alles geklärt
Das klärt so gar nichts.
ja man muss es auch verstehen können und die Verbindung sehen
8 Antworten
Natürlich könnte dich so eine Person anzeigen. Allerdings ist die Frage ob sowas lächerliches überhaupt verfolgt werden würde. Vor allem weil es noch nicht einmal eine Straftat ist. Um genau zu sein ist das noch nicht einmal ein Bagatelldelikt. Sondern das ist eher etwas was man belächelt und nicht weiter beachtet.
Falsch, falsch und nochmals falsch. Denn dies ist weder Diskriminierung noch Mobbing und ist somit nicht Strafbar. Sondern es ist die Korrekte und höfliche Anrede einer männlichen Person.
Auch wenn Personen verurteilt wurden. So wurden diese Urteile mit Sicherheit aus Willkür gefällt.
Wäre ich Richter der der sich mit so was lächerlichen beschäftigen müsste, würde ich jede Klage sofort abweisen.
Wäre ich Richter der der sich mit so was lächerlichen beschäftigen müsste, würde ich jede Klage sofort abweisen
Und deshalb bist du auch kein richter
Habe ja auch nur gesagt was ich machen würde, wenn ich so ein Amt hätte. Das ist noch nicht einmal ein Thema womit sich ein Jurist überhaupt beschäftigen sollte.
Diskriminierung, Beleidigungen etc. Ja also wer entsprechendes Recht bricht sollte natürlich einfach so davon kommen.
Das habe ich nicht gesagt. Natürlich sollte jemand bestraft werden der geltendes Recht bricht. Aber eine Transe mit ihren oder seinen biologischen Geschlecht anzusprechen gehört definitiv nicht dazu.
Gut dass du dies am Ende nicht zu entscheiden hast sondern unsere schöne Legislative
Das Problem dabei ist das diese ziemlich anfällig ist. Außerdem gibt es auch Richter die das Recht beugen und Urteile nach ihren persönlichen Ansichten fällen. Stimmt ich muss das auch nicht entscheiden weil so etwas ganz klar keine Straftat ist.
Joah dann würden die Urteile so nicht entstehen da es am Ende ja wohl immer einen Rechtsgrund geben muss und wenn du hier von Willkür sprichst gibt's immer noch berufung
Gibt schon Gerichtsurteile, die so etwas ensprechend als Mobbing und Diskriminierung einsortieren
Kann passieren:
Im April 2021 klagte eine trans Frau aus Waltrop beim Amtsgericht Recklinghausen auf Unterlassung gegen ihren ehemaligen Nachbarn, der sie wiederholt und öffentlich durch Deadnaming lächerlich gemacht habe.
Ihr Anwalt erklärte: „Juristisch sieht es so aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin einen Anspruch darauf verleiht, bei ihrem richtigen, weiblichen Vornamen genannt zu werden.
Denn niemand muss es sich gefallen lassen, beim falschen Geschlechtervornamen genannt zu werden.“[29]
Das Amtsgericht untersagte die Benutzung des Deadnames und drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an
Es kann und sollte definitiv angezeigt werden weil das unter Mobbing, Diskriminierung und Schädigung der Menschenwürde (Artikel 1 im Grundgesetz) fallen kann.
Lass die leut einfach in ruh die haben andere probleme und du hast auch sicher was besseres in deiner freizeit zu tun.
Und ja kann ne bekeidigung sein.
Es fällt unter Mobbing und diskriminierendes Verhalten und ist damit strafbar :)
gibt Sogar schon verurteile Menschen