Kann man wegen einer Schlägerei von der Schule geschmissen werden?
Guten Tag,
Ich habe eine Person in meiner Klasse die sich sehr aufspielt und beleidigungen benutzt die oft gegen die Mutter des beleidigten schießen wie zum beispiel du H...sohn. Er kommt immer mit Sätzen wie "komm schlägerei" oder "ich schlag dich". Ich habe oft mit ihm darüber geredet das es nicht cool ist und er nicht lustig ist wenn er sowas sagt. In den letzten drei Tagen habe ich ihn immer nach der Schule konfrontiert und gewarnt das er aufhören soll. Einmal sogar mit mehreren Leuten die das auch nicht in Ordnung finden was er macht. Er hat immer weitergemacht. Heute habe ich ihn wieder konfrontiert. Ich packte ihn leicht und sagte er soll aufhören weil ich nicht weiß was sonst mit ihm passieren wird. Ich lasse ihn los und gehe. Er kommt von hinten angerannt um mich zu schlagen. Ich drehe mich um und schlage ihn ins Gesicht weil ich keine andere Lösung mehr hatte in dem Moment.
Hier die Frage:
Kann man deswegen der Schule verwiesen werden?
Ich danke im voraus!
10 Antworten
Kommt drauf an, liegt er jetzt im Krankenhaus, gabs ne Anzeige wegen Körperverletzung? Wenn nicht wird auch die Schule kaum was tun, zumindest an meinen Schulen gab es da nie Maßnahmen wegen einfacher Prügeleien.
Niemand hat Schläge verdient. Offenbar seid ihr beide vom gleichen Schlag.
Ich hatte noch nie eine Schlägerei. Ganz einfach erklärt. Es war das erste und das letzte mal.
Schon klar, aber bei einem Gespräch mit dem Lehrer kann man das als "ich hab die Beherrschung verloren" beschreiben; "er hat es verdient" auch wenn es nur auf den Zeitpunkt bezogen ist klingt kühl, berechnend wie eine absichtliche Racheaktion. Selbst wenn es so war solltest du das nicht jedem so sagen, "ich bin ausgerastet" weckt mehr Verständnis...
Nee, wegen eines einmaligen Ausflippers nicht. Wenn Du jemanden schwer verletzt schon.
Ja natürlich... Wer Gewalt anwendet, ist asozial und muss aus der Schule raus. Du kannst mit den Lehrer reden, statt jemanden zu schlagen
Notwehr ist es nur, wenn der FS angegriffen wurde. Und nicht wenn er nur bedroht ist.
Der vom TE Ausgehende Angriff war mit dem weg gehen beendet. Der Typ ist hinter ihm her und damit kein Recht sich auf Notwehr zu berufen. Der Angriff ist also Rechtswidrig und der TE darf sich dagegen verteidigen.
In Baden-Württemberg hat letzte Woche ein 13 Jähriger im Unterricht auf einen Gleichaltrigen eingestochen. Die hatten sich vorher auch lange gestritten und gegenseitig provoziert.
Ob es so weit kommt, liegt auch an dir. Anstatt auf die Provokationen einzugehen, wäre ein Gespräch mit den Lehrern und Eltern sinnvoll und vernünftig. Mit den Prügeleien bekommt der Täter sonst nur die Aufmerksamkeit, nach der er sucht.
Man kann wegen einer Schlägerei von der Schule geworfen werden. Und dafür gibt es gute Gründe. Jetzt aktiv auf die Lehrer zuzugehen ist die beste Lösung für dich und für euch beide. Das Ziel ist es, dass ihr euch konsequent aus dem Weg geht, weil es einfach um die Lebenszeit zu schade ist.
Ich habe schon mit dem Lehrer geredet. Ich versuche auch mit dem Schüler zu reden. Er geht jedoch nicht darauf ein sondern weint lieber.
Er darf weinen, wenn ihm danach ist. Es kommt nur darauf an, ob etwas von dem Gespräch bei ihm hängen bleibt. Es klingt, als habe der andere Junge seine Emotionen nicht im Griff. Vielleicht ist er sogar verliebt in dich und kriegt es echt gar nicht auf die Reihe.
Versuche deinen Anteil am Problem zu erkennen, denn daran kann du wirklich etwas beeinflussen.
Wenn alles so stimmt war es Notwehr.
er griff dich zudem von hinten an. Was abgesehen von Feigheit eben auch noch schlimmer ausgelegt wird.
z.b erschießt ein Polizist jemanden von hinten ist das viel viel viel schwerer da einen triftigen Grund zu nennen als wären die Schusswunden vorne.
mit dem Rücken greift dich nämlich niemand an
Nein liegt er nicht er hat nur den ganzen Unterricht wie ein Feigling in der Toilette geweint. Irgendwie fühle ich mich schlecht aber dieser Mensch hatte es in diesem Moment meiner Meinung nach verdient. Provozieren aber nicht einstecken