Kann man sein Kind von der Tagesmutter zuhause halten?

6 Antworten

Ich würde mal mit dem Jugendamt telefonieren und denen meine Bedenken mit der Tagesmutter (immer bekleckert (sind denn Wechselklamotten da?), Windel zu eng). Einfach nur, damit diese mal bei ihr schauen und andere Kinder geschützt werden.

Ansonsten habt ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihr müsst sich nicht hinbringen, aber das Geld ist halt weg.


AngiedieSchlaue  04.06.2024, 16:00

Lies mal die vorherige Frage.

Die bekleckert Klamotten und die zu engen Windeln sind wohl jetzt an den Haaren herbei gezogen. Man sucht hier krampfhaft nach einem Grund, um aus dem Vertrag aussteigen zu können.

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Missy274  04.06.2024, 16:02
@AngiedieSchlaue

Achso, hab mir das vorher nicht angeguckt. Scheint mir dann auch eher klammern an nem Strohhalm zu sein

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Klar du musst sie nicht hinbringen, ist bei einer Kita ja such so.

Dann zahlst du das Geld halt für nichts.

Du musst die Kündigungsfrist einhalten, egal ob Du den Platz folgend nutzt oder nicht.

Solange die Tagesmutter ihr Geld bekommt, könnt ihr euer Kind natürlich auch zuhause belassen, solange der Vertrag noch läuft.

Ihr habt das Aufenthaltbestimmungsrecht. Niemand kann euch dazu zwingen das Kind in fremde Hände zu geben.


Kxmmiii41 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 15:58

Wir zahlen für unsere Tagesmutter nichts - das wird komplett vom Jugendamt übernommen. Deshalb auch meine Frage, da das Jugendamt zahlt, ob sie dort hin muss :)

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AngiedieSchlaue  04.06.2024, 16:02
@Kxmmiii41

In der vorherigen Frage hast Du aber geschrieben:

Sie sagt, wir müssen sie sonst weiter bezahlen, wenn wir früher rauswollen ...
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Sunnyday1981  04.06.2024, 16:27
@Kxmmiii41

Dann ist eure 1. Anlaufstelle das Jugendamt. Schildert da den Sachverhalt und die Dame wird dann ein Schreiben von denen bekommen.

Euch kann niemand zwingen das Kind zu ihr zu geben, wenn ihr das nicht wollt. Solange das Kind dennoch den Tag über gut versorgt ist, kann es auch zuhause bleiben.

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Goodnight  15.06.2024, 22:36
@Kxmmiii41

Wenn das Jugendamt den Platz bezahlt, hat das einen Grund. Es ist wohl nicht deine Entscheidung, dass du bestimmst wo dein Kind hin geht, sondern das Jugendamt.

Glaubst du im Ernst, dass Kinder n der Kita sich nicht bekleckern?

Alles scheinst du nicht zu erzählen, klingt sehr gesucht..

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du kannst entscheiden, wie du willst. KiTa und Kindergarten sind keine Pflicht. Hier gibt es nur Schulpflicht.

Und es gibt Vertragsklauseln, die kennst du ja, hast du ja schon geschrieben. Das ist alles. Das du zahlen musst weisst du ja auch schon.