Kann man sein Kind von der Tagesmutter zuhause halten?
Hallo ihr Lieben,
wir haben spontan noch einen KITA Platz für dieses Jahr bekommen. Unsere Tagesmutter hat sich darüber aufgeregt und beruht sich deshalb jetzt auf ihre Kündigungsklausel (Kündigung im Juni und Juli nicht erlaubt) unsere kleine könnte also ab November in die KITA.
Ehrlich gesagt möchten wir unsere Tochter nicht so lange mehr zu ihr schicken, nach einem Vorfall vor ein paar Wochen am morgen verhält sie sich komisch. Unsere Tochter kommt immer mit Essen bekleckert nach Hause und die Windeln sind immer so eng, dass sie Abdrücke hat.
Meine Frage ist also, ob man das Kind zuhause behalten kann, obwohl der Vertrag noch läuft ? Oder würde man dafür ärger bekommen ? Müsste man das dem Jugendamt melde, wenn sie nicht geht ?
Danke für eure Hilfe
6 Antworten
Ich würde mal mit dem Jugendamt telefonieren und denen meine Bedenken mit der Tagesmutter (immer bekleckert (sind denn Wechselklamotten da?), Windel zu eng). Einfach nur, damit diese mal bei ihr schauen und andere Kinder geschützt werden.
Ansonsten habt ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihr müsst sich nicht hinbringen, aber das Geld ist halt weg.
Achso, hab mir das vorher nicht angeguckt. Scheint mir dann auch eher klammern an nem Strohhalm zu sein
Klar du musst sie nicht hinbringen, ist bei einer Kita ja such so.
Dann zahlst du das Geld halt für nichts.
Du musst die Kündigungsfrist einhalten, egal ob Du den Platz folgend nutzt oder nicht.
Solange die Tagesmutter ihr Geld bekommt, könnt ihr euer Kind natürlich auch zuhause belassen, solange der Vertrag noch läuft.
Ihr habt das Aufenthaltbestimmungsrecht. Niemand kann euch dazu zwingen das Kind in fremde Hände zu geben.
Wir zahlen für unsere Tagesmutter nichts - das wird komplett vom Jugendamt übernommen. Deshalb auch meine Frage, da das Jugendamt zahlt, ob sie dort hin muss :)
In der vorherigen Frage hast Du aber geschrieben:
Sie sagt, wir müssen sie sonst weiter bezahlen, wenn wir früher rauswollen ...
Dann ist eure 1. Anlaufstelle das Jugendamt. Schildert da den Sachverhalt und die Dame wird dann ein Schreiben von denen bekommen.
Euch kann niemand zwingen das Kind zu ihr zu geben, wenn ihr das nicht wollt. Solange das Kind dennoch den Tag über gut versorgt ist, kann es auch zuhause bleiben.
Wenn das Jugendamt den Platz bezahlt, hat das einen Grund. Es ist wohl nicht deine Entscheidung, dass du bestimmst wo dein Kind hin geht, sondern das Jugendamt.
Glaubst du im Ernst, dass Kinder n der Kita sich nicht bekleckern?
Alles scheinst du nicht zu erzählen, klingt sehr gesucht..
du kannst entscheiden, wie du willst. KiTa und Kindergarten sind keine Pflicht. Hier gibt es nur Schulpflicht.
Und es gibt Vertragsklauseln, die kennst du ja, hast du ja schon geschrieben. Das ist alles. Das du zahlen musst weisst du ja auch schon.
Lies mal die vorherige Frage.
Die bekleckert Klamotten und die zu engen Windeln sind wohl jetzt an den Haaren herbei gezogen. Man sucht hier krampfhaft nach einem Grund, um aus dem Vertrag aussteigen zu können.