Kann man nach Kündigung einen Mietaufhebungsvertrag machen?

5 Antworten

da Kredit und Miete gleichzeitig unzumutbar sind für mich.

Du kündigst zum 31.01.2025 und ziehst selbst in Deine ETW irgendwann im September ein, sodass Deine jetzige Wohnung ab Oktober frei ist. Dein jetziger Vermieter weiß das und sucht frühzeitig selbst Nachmieter und Du hilfst ihm ggf. dabei. Der Vermieter wird bei Neuvermietung mehr Geld verlangen. Je früher er also neue Mieter hat, umso früher hat er eine höhere Miete. Ich glaube, mehr als ein oder zwei Mieten wird Dich das nicht kosten. Vielleicht bekommst Du dann auch schon bald den größten Teil der Kaution zurück.

Oder: Du richtest die neue ETW halbwegs ein, sodass Du sie möbliert zur Kurzzeitmiete für 4 Monate anbietest. Dann kannst Du das auch finanziell überbrücken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Du kannst frühestens zum 31.05.2025 kündigen und das solltest Du auch tun. Andernfalls kann auch niemand nen Nachmieter suchen, weil sie ja davon ausgehen müssen, dass Du die Wohnung nach wie vor bewohnen möchtest.

Du kannst auf die Kündigung drauf schreiben, was Du willst, das ist lediglich eine Information, die dadurch keine Rechtswirkung entfaltet, da eine Kündigung immer ein einseitiges Rechtsgeschäft ist und daher gar keine Bestätigung benötigt. Schließe mit dem Vermietungsbüro eine schriftliche Vereinbarung darüber, die von beiden Seiten unterzeichnet wird, dann hast Du auch was in der Hand.


alzulk38 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:04

Kann ich eine schriftliche Bestätigung von denen anforden auf der Kündigung ? Dann wäre das ja eigentlich auch ok, oder ?

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KuarThePirat  04.07.2024, 15:05
@alzulk38

Dann bestätigen sie dir aber zu 99 % einfach die Kündigung und nicht mehr. Dann hast Du trotzdem noch nichts in der Hand.

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alzulk38 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:09
@KuarThePirat

Das stimmt auch. Reicht auch eine Mail, die sie selber mir geschrieben hat, in der sie das mit dem Mietaufhebungsvertrag bestätigt ?

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KuarThePirat  04.07.2024, 15:12
@alzulk38

Ja, das reicht fürs erste, falls es zum Streit kommt. Der Vermieter ist ja auch daran interessiert möglichst reibungslos zu vermieten. Wenn er von Dir weiß, dass Du möglicherweise die Miete aufgrund der Doppelbelastung nicht stemmen kannst, wird er den Teufel tun und dir Steine in den Weg legen und natürlich darauf drängen, dass baldmöglichst ein solventer Mieter da rein kommt.

Der Vermierter will sicher keinen Mieter, der nicht zahlt und dann mit Räumungsklage rausgeklagt werden muss.

Ich will dir damit nicht unterstellen, dass Du nicht zahlen willst, aber ich denke, dass deine Ängste aus diesen Gründen eher unbegründet sind.

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Nur zur Info: Dein Vertragspartner ist der Vermieter/Eigentümer. Nur der kann eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeben. Wenn der Vermieter/Eigentümer einen Dritten bevollmächtigt hat, dann muss er Dir das mitteilen.

Ich würde erst einmal prüfen, ob der Kündigungsausschluss auch wirksam ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Kündige Deine jetzige Mietwohnung zum 31.1.25, denn Du willst ja in Deine Eigentumswohnung ziehen. Das muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Mit der Kündigung lässt Du Dir durch Deine Verwaltung bestätigen, dass Du bei einem geeigneten Nachmieter eher aus dem Vertrag kommst. Die Verwaltung hat recht, wenn sie Deine bisher genannten Nachmieter nicht beachtet, denn Du hast ja bisher nicht gekündigt. Die Mitteilung der Kündigungsabsicht reicht in diesem Fall nicht aus.

Auf jeden Fall solltest Du auch mit Deiner Verwaltung zu den Konditionen des neuen Mietvertrages sprechen. (Miethöhe, Nebenkostenvorauszahlung, befristeter Kündigungsausschluss, Kaution usw.) Am Ende kannst Du Deinen Willen nur mit und nicht gegen die Verwaltung durchsetzen, denn wenn sie nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen Handeln, kommst Du genau am 31.1.2025 aus dem Vertrag, was aber nicht Dein Plan ist.

Viel Erfolg.

In die Kündigung schreiben kannst Du das.

Allerdings muß der Vermieter keinen von dir gesuchten, vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Kündigen mußt Du schon. Sonst hat der Vermieter ja nichts in der Hand. Er kann nicht einfach mit jemand einen Mietvertrag abschließen ohne Kündigung des Noch-Mieters.

In der Wohnung bleiben mußt Du nicht bis 31.01.2025. Nur ggf. Miete so lange zahlen.