Kündige Deine jetzige Mietwohnung zum 31.1.25, denn Du willst ja in Deine Eigentumswohnung ziehen. Das muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Mit der Kündigung lässt Du Dir durch Deine Verwaltung bestätigen, dass Du bei einem geeigneten Nachmieter eher aus dem Vertrag kommst. Die Verwaltung hat recht, wenn sie Deine bisher genannten Nachmieter nicht beachtet, denn Du hast ja bisher nicht gekündigt. Die Mitteilung der Kündigungsabsicht reicht in diesem Fall nicht aus.

Auf jeden Fall solltest Du auch mit Deiner Verwaltung zu den Konditionen des neuen Mietvertrages sprechen. (Miethöhe, Nebenkostenvorauszahlung, befristeter Kündigungsausschluss, Kaution usw.) Am Ende kannst Du Deinen Willen nur mit und nicht gegen die Verwaltung durchsetzen, denn wenn sie nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen Handeln, kommst Du genau am 31.1.2025 aus dem Vertrag, was aber nicht Dein Plan ist.

Viel Erfolg.

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Auf diese pauschale Frage kann man eigentlich keine exakte Antwort geben.

86,00 € können für eine kleine Wohnung viel sein aber für eine große Wohnung wenig.

Die Abrechnung der Heizkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass es zwei Umlagearten der Heizkosten gibt:

a) nicht verbrauchsabhängig - als z.B flächenabhängig
b) verbrauchsabhängig entsprechend der an der Messeinrichtung (an den Heizkörpern oder als Wärmemengenzähler in Deiner Wohnung)

Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du ja den Thermostat ständig auf 1 stehen hast. Es müssen ja auch die Kosten, die durch die Heizungswartung oder die durch Wärmeverluste in den Rohrleitungen entstehen abgerechnet werden. Genau so muss Dein Nachbar ja um bei sich eine warme Wohnung zu erhalten mehr heizen.
Die Heizkostenverordnung gibt deshalb dem Eigentümer die Möglichkeit zu wählen, welchen Anteil der Heizkosten verbrauchsabhängig und welchen Anteil nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dieses Verhältnis geht aus dem Berechnungsbogen des Heizkostenabrechendiesntes hervor. In der Regel ist das Verhältnis 30 % nicht verbrauchsabhängig zu 70 % verbrauchsabhängig und ist möglich bis zu einem Verhältnis 50 % zu 50 % aufzuteilen.

Wenn Du sicher sein willst, dass die Heizkostenvorsauszahlung angemessen ist, lass Dir von Deinem Vermieter eine Abrechnung darüber aus dem Vorjahr zeigen. Dann wirst Du sicher sein.

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Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

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Vertraglich hast Du die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlung vereinbart. Die Überzahlung rechnest Du auf die Betriebskostenvorauszahlung an. Mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung setzt Du den gesamten Betrag der Betriebskostenvorauszahlung (also den vetraglich vereinbarten sowie den überzahlten) an und rechnest ab.

Es ist nicht erforderlich, die Mieterin explizit darauf hinzuweisen. Eine Mitteilung und die Bitte um Berichtigung des monatlichen Überweisungsbetrages schafft aber Vertrauen zwischen Dir und der Mieterin.

Man kann vermuten, dass Deine Mieterin einfach die Betriebskostenvorauszahlung erhöht, da derzeit alle Kosten steigen und sie am Jahresende keine böse Überraschung haben will.

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Deine Frage hört sich so an, als wäre es ein Fehler Vater oder Mutter zu werden. Nein, das ist für ganz viele Menschen total normal, sogar ein Herzenswunsch.

Es mag Lebensumstände geben, bei denen einzelne Personen ablehnen, Mutter oder Vater zu werden. Das kann man diesen Personen nicht vorwerfen. Es ist einfach eine ganz persönliche Entscheidung.

Aber: Kinder sind das Glück der Erde!

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Abgesehen davon, dass sich vielleicht viele Frauen wünschen, dass der Mann eine solche Entscheidung hinsichtlich der Verhütung trifft, ist es wohl eine gemeinsame Aufgabe, über die Art und Weise wie in der Partnerschaft verhütet wird, zu befinden.

Letztendlich ist es jedoch die Entscheidung des Mannes über seine eigene zukünftige Unfruchtbarkeit zu befinden, wie es auch im Fall der Sterilisation der Frau ihre Entscheidung darstellt.

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