Ist das rechtlich zulässig?
Moin erstmal,
ich habe mir vor ca. 1 Monat ein Auto gekauft, welches deutlich mehr Mängel hat als vom Verkäufer versprochen. Ich möchte ihm deswegen die Tage einen Brief mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung zukommen lassen, habe aber bedenken, inwiefern er darauf eingehen wird, da im Kaufvertrag folgendes festgehalten ist (Siehe Bild)
Da es sich beim Autohändler um einen gewerblichen Händler handelt, kann dies aber doch gar nicht zulässig sein, da das Auto nicht als Export/Gewerbe verkauft oder benannt war.
Kennt sich da jemand von euch etwas mehr mit aus und kann mir sagen, inwiefern das ganze überhaupt zulässig ist und ob es sich lohnt, im Zweifel Anwaltlich dagegen vorzugehen?
3 Antworten
aso die aussage "gekauft wie gesehen" ist tatsächlich schwachsinn
was nun einzelne mängel angeht, da bist du im zweifel in der pflicht, ggf mittels gutachten eines sachverständigen, nach zu weisen das der verkäufer von nicht sichtbaren mängeln wusste.
allgemein lass dich einfach von nem anwalt beraten, der wird dir schon sagen was du zu tun hast und wie die chancen stehen
Lese dies einfach durch:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
Sei mir nicht böse, aber so einen Vertrag hätte ich niemals unterschrieben, denn gerade wenn ein Händler sowas macht ist was oberfaul. Kann es sein das dies ein sogenannter Kieshändler war?
Zur Not musst du zum Rechtsanwalt gehen.
Nein. Als Gewerblicher Händler kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, nur auf 12 Monate beschränken. Ausser, du hast einen Kaufvertrag als Gewerblicher Käufer unterschrieben. Dann hast du Pech gehabt.
So einen Kaufvertrag hätte ich niemals unterschrieben bzw dort ein Auto gekauft. Es liegt doch auf der Hand, dass die Autos dort nicht koscher sein können, wenn so ein Stuss im Vertrag steht