Ist das rechtlich zulässig?

3 Antworten

aso die aussage "gekauft wie gesehen" ist tatsächlich schwachsinn

was nun einzelne mängel angeht, da bist du im zweifel in der pflicht, ggf mittels gutachten eines sachverständigen, nach zu weisen das der verkäufer von nicht sichtbaren mängeln wusste.

allgemein lass dich einfach von nem anwalt beraten, der wird dir schon sagen was du zu tun hast und wie die chancen stehen

Nein. Als Gewerblicher Händler kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, nur auf 12 Monate beschränken. Ausser, du hast einen Kaufvertrag als Gewerblicher Käufer unterschrieben. Dann hast du Pech gehabt.

So einen Kaufvertrag hätte ich niemals unterschrieben bzw dort ein Auto gekauft. Es liegt doch auf der Hand, dass die Autos dort nicht koscher sein können, wenn so ein Stuss im Vertrag steht