Kann man jemanden mit Ausbilderschein "leihen"?

7 Antworten

sowas habe ich ja noch nie gehört ...

der AdA Schein ist so ziemlich das billigste, was ich jemals an "Prüfungen" über mich ergehen lassen musste - aber ok:

Du kannst auch einen Mitarbeiter mit diesem Schein "ausrüsten", der dann bei der IHK als Ausbilder in Deinem Betrieb eingetragen wird.

Natürlich ist diese Investition an diesen Mitarbeiter gebunden - verlässt er Deinen Betrieb, so nimmt er diesen Schein mit.

Wäre das eine Möglichkeit...?

Es muss nicht der Inhaber eines Unternehmens sein, der die Ausbildereignung hat. Das kann genau so gut ein Angestellter sein.

Bleibt maximal noch die Frage, welches Wochenstundenvolumen dieser Mitarbeiter haben muss, damit die IHK das absegnet. Also, ob es "reichen" würde, wenn die Person mit dem Schein z.B. nur auf Minijobbasis angestellt ist.

Darüber könntest du mal mit deinem Steuerberater sprechen!


Halbammi  13.01.2020, 11:49

das kann ich dir sagen. 40 Stunden.

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HappyMe1984  13.01.2020, 11:52
@Halbammi

Und das kann schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechen, da ich in einem kleinen Familienbetrieb gelernt habe, der Chef den Schein NICHT hatte, sondern nur meine Kollegin, die in Teilzeit mit 32 Wochenstunden und einer 4-Tage-Woche dort gearbeitet hat ;).

Ach, und in etlichen Tarifverträgen ist zudem die Vollzeit-Arbeitszeit gar nicht bei 40, sondern nur bei 39 oder 38 Wochenstunden geregelt...

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Halbammi  13.01.2020, 15:19
@HappyMe1984

Hier ist aber von garkeinem Tarifvertrag die Rede, ebensowenig davon das der Betrieb nur wenige Stunden die Woche geöffnet ist. Daher darf man getrost von gesetzlichen Vorgaben ausgehen, und die sind idr. 40 Stunden. Ein Ausbilder darf nicht weniger als die Ausbildungszeit verfügbar sein, daher kann das auch gepflegt einfach mal richtig sein.

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HappyMe1984  13.01.2020, 16:11
@Halbammi

Und schon wieder falsch ;). Der Ausbilder muss keineswegs die ganze Zeit anwesend sein. Er kann diese Aufgabe durchaus auch auf andere Personen übertragen! Wäre ja allein schon deshalb Quatsch, weil auch die Person mit dem Schein ja mal Urlaub hat, krank ist oder schlichtweg in einer anderen Abteilung als der Azubi arbeitet.

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Halbammi  13.01.2020, 16:41
@HappyMe1984

Und wieder empfehle ich das richtige Lesen. Nirgendwo habe ich behauptet dass der Ausbilder den Azubi rund um betreuen muss. Klar hat auch ein Ausbilder Urlaub und muss nicht jede Minute anwesend sein. Der Arbeitsvertrag darf aber nicht für weniger STunden stehen als die des Azubi.

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HappyMe1984  13.01.2020, 21:44
@Halbammi

Wie gesagt - meine Ausbildung hat genau so stattgefunden! Ich 40 Wochenstunden, meine Ausbilderung 32. Ich 5-Tage-Woche, sie 4-Tage-Woche. Und das hat die IHK problemlos abgenickt!

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"kann man jemanden einstellen kann, mit Ausbildereignung, der die Ausbildung übernimmt."

Ja, das kann man.

Ebenfalls muss ein geeigneter Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen. Dieser muss sowohl persönlich, als auch fachlich geeignet sein. Als persönlich geeignet gilt dabei jeder Mitarbeiter, es sei denn, es bestehen Verbote zur Zusammenarbeit mit Minderjährigen. Das wäre bei Vorstrafen der Fall. Aber auch, wenn wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen wurde, ist die persönliche Eignung des Ausbilders nicht mehr gegeben und er darf Jugendliche nicht mehr beschäftigen.

Eine weitere Vorgabe zur Eignung als Ausbilder ist es, das 24. Lebensjahr vollendet und eine Ausbildung in einem dem Ausbildungsberuf entsprechenden Beruf erfolgreich abgeschlossen zu haben. Zusätzlich muss entsprechende Berufserfahrung bestehen. Dann kann auch auf die allseits bekannte Ausbildereignungsprüfung verzichtet werden. Auch eine Meisterprüfung oder die „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA), nachgewiesen durch den AdA-Schein, befähigen zur Ausbildung von Jugendlichen. Am besten ist es natürlich, wenn die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ablegt wird.

https://www.personal-wissen.de/778/diese-voraussetzungen-mussen-sie-als-ausbildungsbetrieb-erfullen/

Leihen nicht. Du kannst eine/n Ausbilder einstellen. Das geht auch befristet für den Zeitraum der Ausbildung mit Sachgrundbefristung. Nur, ob sich ein Mitarbeiter mit AEVO dazu findet ist eine andere Frage.

Denkbar wäre eine Zweckgemeinschaft mit einem anderen ähnlichen Betrieb. Dazu sollte die IHK die Möglichkeit haben, so etwas zu vermitteln.