Kann man eine Stundung bei der Staatsanwaltschaft beantragen?

4 Antworten

Du bist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die üblicherweise in einer Summe zu entrichten ist. Die Dir eingeräumte Ratenzahlung ist bereits eine Zahlungserleichterung, die üblicherweise nur auf (Deinen) Antrag gewährt wird.

Es sieht jetzt also so aus, dass Du die von Dir erbetene Ratenzahlung nicht bedienen kannst?!? Das ist ziemlich blöd!

Du hast jemanden geschädigt und sollst dafür Strafe zahlen. Ratenpause usw. gibt es nur in der Bankwerbung. Es kann doch nicht so schwer sein ein paar Ratenzahlungen zusammen zu kriegen. Arbeiten, Freunde oder Eltern anpumpen.... irgendwie musst Du das hinbekommen.

Ersatzfreiheitsstrafe ist die Alternative. Dann musst Du gar nicht zahlen.

Das kann und wird so nicht funktionieren.

Wende Dich schriftlich, besser persönlich an die Staatsanwaltschaft. Dann begründest Du warum Du Deinen Verpflichtungen nicht nachkommen kannst. Gleichzeitig beantragst Du die Umwandlung der Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit. Rechne mit sechs Stunden je Tagessatz.

Ja, kannst Du schriftlich bei der Staatsanwaltschaft beantragen.

Musst die Notwendigkeit allerdings detailliert offenlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Artus01  29.07.2021, 08:02
Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Da solltest Du wissen dass das so nicht funktionieren wird.

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DogDiego  29.07.2021, 08:05
@Artus01

Ich weiß, dass es funktionieren kann.

Sonst hätte ich es als Möglichkeit nicht aufgezeigt.

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Artus01  29.07.2021, 08:13
@DogDiego

Es wird trotzdem zu 99% nicht funktionieren. Eine Begründung für die Unterbrechung der Zahlungen muss schon riesengross und klar unvorhersehbar sein, das trifft in der Regel nicht zu. Der Fragesteller müsste schon nachweisen dass sein Einkommen von dem er seinen Lebensunterhalt bestreitet unter dem Hatz IV Satz liegt, das wird ihm kaum gelingen. Auch von einem Hartz IV Bezieher werde in der Regel Ratenzahlungen von 40 € verlangt.

Allenfalls eine Reduzierung der Raten könnte, mit klaren Nachweisen, erfolgreich zu erreichen sein.

Die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist klar die bessere Möglichkeit aus der Situation.

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Rufe bei der Staatsanwaltschaft an. Dort wird das bestimmt.