Kann man den Vermierter bei nicht Einhalten von Eigenbedarf verklagen?

8 Antworten

Schimmel ist Grund genug die Miete zu kürzen, sogar bis 100% denn Schimmel ist Gesundheitsschädlich, wenn der Schimmel immer wieder kommt auch durch starken Regen dann zieht die feuchtigkeit ins Mauerwerk rein und Staut sich bis zur Schimmelbildung, dies muss umgehend behoben werden, Frühling nächstes Jahr ist viel zu spät, er muss dir dann eine andere Wohnung geben denn bei so viel Schimmel ist diese schlicht Unbewohnbar und Gesundheitsgefärdend, da würde ich sogar vors Gericht gehen mit.

Wohnung auf Eigenbedarf gekündigt und immer noch leer klingt für mich nach einer Betrugsmasche, wurde erwähnt weshalb auf Eigenbedarf gekündigt? wenn zb Familienmitglied einzihen sollte welches es zb gar nicht gibt ist das schon Grund genug dagegen anzugehen, genaueres lässt du dir aber besser von einem Anwalt erklähren, viele bieten eine Kostenlose Erstberatung an, dort kannst du dich genau erkundigen, bestenfalls noch Fotos vom Zustand der Wohnung mitnehmen, durch viel Wasser im mauerwerk kann das ganze Haus auch Baufällig werden.


Frage863732 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 09:09

Ich bin diejendige die drin ist wegen dem EIgenbedarf. Meine Familie hatte die Wohung gekauft und ich hatte wenige Monate später mich von meinem Ex Freund getrennt und hatte deswegen notgedrungen eine Wohung gesucht. Da hatte man mir angeboten, dass ich diese Wohung bekomme. Der Schmmel war auch vor meinem Einzug bekannt, aber man hatte mir versichert, dass die Wand trocken gelegt wurde. 2 Monate in der Wohung drin und der Schimmel war komplett wieder da. Seit 10 Monaten versuch ich den Schimmel wegzubekommen, aber das gesamte Haus (Haus mit 25 Partein) hat sich geweigert so viel Geld wie die Reperaturen zu bezahlen, da nur meine Wohung von den Schäden und dem Schimmel befallen ist. Und meine Familie hat Angst, dass sie verklagt werden, wenn der Vormieter (also der Herr vor mir) herausfindet, dass ich keine 2 Jahre in der Wohnung blieb, wie es bei EIgenbedarf ja eigentlich notwenig ist (so wurde es mir jedenfalls gesagt).

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Die Gefahr deswegen veklagt zu werden besteht grundsätzlich latent, da hier Missbrauch häufig stattfindet. Auch der vorangegangene Mieter hat durchaus hohe Kosten (Umzug, Wohnungssuche etc.) die er wieder zurück bekommen möchte.

Allerdings scheint die Wohnung nicht mehr bewohnbar zu sein und die Gesundheit gefährdert beim Bewohnen. Analog muss nach dem Auszug die Schäden zuerst beseitig werden vor einem Neubezug. Dies sollte dann unkritisch sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Nur, wenn der Vermieter die Mängel nicht fristgerecht beseitigt, besteht eine fristlose Kündigungsmöglichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau

Verklagt werden kann man immer und zu jeder Zeit, ob das Erfolg hat, ist das entscheidende.

Der Schimmel ist anscheinend nicht erst da, seitdem du wohnst.
Die werden zu Zeiten des alten Mieters bereits das Schimmelproblem gehabt haben.

Man könnte sicherlich jetzt wo das Problem deutlicher zu Tage tritt, das ganze vernünftig angehen, Wohnung für den Gebrauch schließen und fachmännisch den Schimmel bekämpfen.
In wie weit der alte Mieter klagen wird, oder nicht ist nicht absehbar.
Der sollte aber auch froh sein aus der Bude raus zu sein.
Auch wenn er dazu gedrängt wurde.


Frage863732 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 09:13

Ja genau. Der Schimmel war anscheind schon beim Vormieter da und er hatte damals auch schon eine Mietminderung bekommen, aber vor meinem EInzug hieß es, dass man die Wand trocken gelegt hat und man hatte alles neu Tapiziert. Nach 2 Monaten war der Schimmel genauso schlimm wieder da, wie vor dem "trocken legen"

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csor77  27.06.2024, 09:19
@Frage863732

Lässt irgendwie Zweifel aufkommen wie fachmännisch das Problem angegangen wurde, vermutlich so günstig wie möglich.
Nagut, das ist ihre Wand und ihr Problem.
Sag 'danke' wenn es dir ein den ersten Monaten geholfen hat eine Wohnung zu haben, aber 'nein Danke' zu solchen dauerhaften Zuständen.

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Wenn ich das richtig verstehe ist der Vermieter ein Verwandter von dir und dem vorherigen Mieter wegen Eigenbedarf für dich gekündigt.

Du willst jetzt nach knapp 2 Jahren ausziehen und dein Vermieter hat Angst das ihn der ehemalige Mieter verklagt weil ihm wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und Du schon wieder ausziehst.

Richtig?


csor77  27.06.2024, 09:04

(1 Jahr in der Wohnung, wenn ich das richtig sehe)

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Frage863732 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 09:11

Ja, das ist richtig. Ich bin seit 1 Jahr ca in der Wohung, aber diese hat so viele Baustellen, dass ich gerne mir eine neue Bleibe suchen würde.

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anitari  27.06.2024, 09:17
@Frage863732

Dann kann dein Vermieter ganz beruhigt sein.

Es gibt keine bestimmte Wohndauer die eingehalten werden muß wenn der vorherige Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde.

Lebensumstände können sich schnell mal ändern.

Der Vormieter hat dann keinen Anspruch mehr auf irgendwas. Schon gar nicht nach mehr als 1 Jahr.

Du kannst also ganz normal kündigen und dein Vermieter muß keine Angst vor einer Klage haben.

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