Kann man auf ein eigenes Grundrechte verzichten?
Ich meine verzichtet man nicht andauernd auf Grundrecht wie das Persöhnlichkeitsrecht oder das Post- und Fernmeldegeheimnis, wenn man einwilligt seine Daten an Konzerne weiterzugeben? Oder sehe ich das falsch?
Was ist also mit Artikel 1 II gemeint:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Ich danke den ersten Antworten. Ich möchte vielleicht folgendes ergänzen: Wie sieht es aus wenn man dazu gezwungen ist ein Recht zu veräußern? Wenn der Staat beispielsweise Informationen sammelt oder man für gesellschaftliches Leben dazu gezwungen ist sich für gewisse Dienste anzumelden. Sind biometrische Reisepässe nicht auch eine gezwungene Veräußerung meines Rechts auf Privatsphäre?
5 Antworten
Die Menschenrechte gelten nur in den Staaten, welche diese auch in ihre Rechtsordnung umsetzen. In Deutschland gibt es speziell noch die Grundrechte, die weitgehend auch in den Menschenrechten zu finden sind.
Auf die Menschen- oder auf die Grundrechte kann man nicht verzichten. Sie können ggf. nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Man könnte daher auf sie auch nur gegenüber einem Staat verzichten.
Menschen- und Grundrechte binden den Staat, seine Mitarbeiter und Instititutionen gegenüber den Bürgern - für die Bürger sind es Abwehrrechte gegenüber dem Staat - im Verhältnis der Bürger untereinander sind diese Rechte nicht bindend - sie müssen sich an die Gesetze halten, die in einem Rechtsstaat allerdings die Menschen- und Grundrechte bereits berücksichtigen.
Privatsphäre
Du gehst wahrscheinlich davon aus, daß Du a priori eine Privatsphäre hättest - wenn man aber die Perspektive wechselt, wird man erkennen, daß Dir der Staat das Maß an Privatsphäre beläßt, welches er für angemessen hält - und dieser Privatbereich wird durch Gesetze, auch in diesem unserem Lande, immer weiter eingeschränkt.
Die Frage ist interessant, denn tatsächlich kann man auf gewisse Rechte nicht verzichten, wodurch aber wiederum eigentlich nicht mehr die Menschenwürde gegeben ist:
Jeder hat ein Recht auf Leben. Wenn man aber sterben will, bekommt man keine Sterbehilfe, insofern kann man nicht auf sein Recht auf Leben verzichten, sodass im Grunde eine Nötigung zum Leben stattfindet.
Das gehört zu den Bürgerrechten.
Grundrechte sind folgende:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Die körperliche Unversehrtheit wird übrigens bei männlichen Kindern auch nicht beachtet, sondern auf dem Altar der Religionsfreiheit geopfert.
Immer noch.
Das ist einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig.
Ja.
Natürlich kann man auf Grundrechte verzichten.
Persönlichkeitsrechte oder das Post- und Fernmeldegeheimnis werden aber gar nicht berührt, wenn man Daten an Unternehmen weitergibt.
Mit dem Artikel ist das gemeint, was da steht: Ein Bekenntnis zu den Menschenrechten als Grundlage unserer Verfassungsordnung.
Es gibt sogar ganze Berufsgruppen die Verzichten auf gewisse Grundrechte.
Grundsätzlich darfst DU für dich entscheiden auf ein gewisses Grundrecht zu verzichten, ein andere darf dies natürlich nicht für dich entscheiden
Ja, Beamte.
Die haben nicht einmal Streikrecht.
Und kirchliche Angestellte konnten bis vor kurzem noch gekündigt werden, wenn sie nach einet Scheidung noch einmal heirateten.