Kann man als QM-Beauftragter seine Beauftragung beim Arbeitgeber aufheben und welcher Form bedarf das?
Hallo miteinander.
Ich bin vor ein paar Jahren zum QM-Beauftragten in meiner Arbeitsstelle benannt worden zusätzlich zur regulären Tätigkeit (und nur, damit auf Papier jemand benannt ist...) und nun schaffe ich es zeitlich, aufgrund neu dazugekommener Aufgabengebiete nicht mehr, dem ordentlich nachzukommen und würde gern von mir aus die Benennung aufheben wollen.
Im Netz findet man nur alles Mögliche zur Benennung aber nicht zur Aufhebung einer solchen. Gesetzliche Regelungen hierfür habe ich auch keine finden können. Kann ich dann hier einfach ein Schriftstück aufsetzen, dass ich ab dem Tag X die Benennung "aufgrund sowieso" aufhebe und es meinem Chef und der Personalabteilung schicken?
Mein Chef stellt sich auch taub, wenn ich nach mehr Geld frage im Zuge der nicht unwesentlichen Mehrarbeit, die ich übernehmen muss und ignoriert auch meine Hinweise, dass ich durch immer mehr Aufgaben auf meinem Tisch auch immer mehr Themen nur noch stiefmütterlich behandeln kann. Daher sehe ich mich gezwungen, direkte Maßnahmen zu ergreifen.
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Verdienst du das?
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Nee, bei weitem nicht...
1 Antwort
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Dazu sollte es eine entsprechende Vereinbarung zwischen dir und deinem AG geben, ggf. als Ergänzung zu deinem Arbeitsvertrag. Ob und wie du diese kündigen kannst, ohne deinen AV zu kündigen, wäre im Einzelfall anhand dieser Vereinbarung zu prüfen.
Abseits einer Vereinbarung kann dir dein Chef solche Tätigkeiten ggf. auch im Rahmen seines allgemeinen Direktionsrechts zuweisen - je nach Art der Haupttätigkeit und Definition im AV.
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Das bedeutet, dass dein Chef dir jede Aufgabe zuweisen kann, die du grundsätzlich erledigen kannst und die für dich zumutbar ist. Die Toiletten putzen lassen wird vermutlich eher schwierig, aber ansonsten kann dir der AG so ziemlich jeden Job andrehen. Wirksamkeit dieser sehr allgemeinen Klausel vorausgesetzt.
Wenn deine Tätigkeit im AV nicht näher definiert und auch sonst nicht explizit oder implizit vereinbart wurde, wirst du dich mit dem Chef einigen müssen - oder dir einen neuen Job suchen müssen, wenn das nicht möglich ist.
Wenn ich davon ausgehe, dass der Chef mich eigentlich ganz gerne behalten würde, würde ich an deiner Stelle den Chef erst mal schriftlich um Entbindung von dieser Aufgabe bitten. Kommt er dem in absehbarer Zeit nicht nach oder lehnt er es explizit ab, wäre die Bitte um ein Zwischenzeugnis der übliche Weg, um "durch die Blume" anzudeuten, dass man sich mit Wechselgedanken trägt.
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Ich danke dir ganz herzlich! :-) Ich werde deinen Rat erstmal so befolgen. Wenn sich dann nichts ändert, was sehr wahrscheinlich ist, kann er seinen Mist mit all den ganzen anderen Sachen alleine machen. ;-)
Erstmal lieben Dank! In meinem Fall gibt es keine Zusatzvereinbarung und auch steht nirgends geschrieben, wie ich etwas zusätzliches abseits des AVs kündigen kann. Es steht nur "dem AN kann jedwede zumutbare Aufgabe zugewiesen werden" (auch ohne jedwede Tätigkeitsbeschreibung), was ja dann bedeutet, dass mein Chef mich mit Arbeit zumüllen kann, bis ich umfalle... oder? :-(