Kann ich meine Note aus der mündlichen Prüfung anfechten?

3 Antworten

Ich bekomme die Prüfungsaufgaben und fange an zu verzweifeln. Ich habe nichts von dem gebraucht, was ich die letzten Wochen gelernt habe und musste stattdessen als zweite Aufgabe nichts reproduzieren, sondern etwas aus dem Grundgesetz raus suchen. Es ging um gesellschaftlichen Wandel und ich habe mich auf einmal total dumm gefühlt, weil ich überhaupt nicht wusste, was jetzt verlangt wird. Die Prüfung lief dann dementsprechend schlecht und ich bin mit 6 Punkten aus der Sache raus gegangen.

Die Prüfung wird doch von zwei Personen abgenommen, sodass die zwei sich nach der Abnahme absprechen, wie deine Note aussehen wird. Wenn du nun nur mit 6 Punkten abgeschlossen hast, dann werden sich beide schon ziemlich einig sein, dass die Leistung nur ausreichend war.

Ich denke nicht, dass du die Note anfechten kannst. Gerade weil es zwei Personen sind und daher nicht zu "persönlichen" Notenvergaben kommt, al la: die Person mag ich, die mag ich nicht.


Helene704 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 12:03

Danke, aber meine Note war absolut gerechtfertigt, die Prüfung war offen gesagt nicht gut und ich wusste nicht worauf sie hinaus wollte. Ich habe dann damit argumentiert, dass das Grundgesetz als solches offen ist und deshalb auch gesellschaftlicher Wandel vorgesehen ist und scheinbar war das eben nicht worauf sie hinaus wollte. Um die Note geht es mir weniger, als um die Prüfung als solches. Ich habe das Gefühl, dass sie sich mit den Aufgaben verschätzt hat. Ich hatte die Lehrerin auch nur in der 13 und sie hat Inhalte aus der 12 abgefragt. Vielleicht ist sie mit ihrem alten Kurs auf das Thema intensiver eingegangen. Ich glaube auch, das die Lehrerin nichts gegen mich hatte, sonst hätte ich ja vorher nicht so gute Noten gehabt.

Ich glaube ich muss es wohl oder übel hinnehmen und hoffen, dass sie es bei ihrem nächsten Kurs besser macht.

Der zweite Vorschlag war wie gesagt auch sehr fair und auch die Probeprüfung, die wir bei ihr gemacht hatten.

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Natürlich kann man eine Benotung anfechten. Dann wird z.B. das Protokoll herangezogen und das Verfahren auf Formfehler hin untersucht. So wie du das schilderst glaube ich aber nicht, dass du damit Erfolg hast.

Die mündliche Prüfung reißt doch eh nicht mehr viel raus. Hast halt Pech gehabt. Da kannst du anfechten was du willst. Machen fsj an ner schule und kriege selber mit was die Lehrer so erzählen. Im Regelfall sind die die letzten die einen da in die Pfanne hauen wollen