Wer ist verantwortlich für Gartenpflege vom Mietshaus?

2 Antworten

Bei einem Ferienhaus kann man vom Mieter nicht verlangen, dass er den Garten pflegt, denn der will sich da ja einfach erholen und Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten machen.

Habt ihr es auf lange Zeit gemietet, also nicht nur für zwei, drei Wochen, sondern lebt dort quasi, dann seid schon ihr zuständig was den Umschwung betrifft.

Ihr könnt den dann so gestalten, wie es für euch in der Mietphase stimmt. Bei der Übergabe muss er allerdings wieder so aussehen, wie ihr ihn übernommen hat.

Es sei denn, der Vermieter findet eure Gestaltung schön und verzichtet auf den Rückbau davon.

Als Feriengast, sieht das ähnlich aus, wie in einem Hotel, du kommst mit deinen Koffern, jemand übergibt dir die Schlüssel und zeigt dir kurz alles und danach, kannst du den Schlüssel wieder dieser Person abgeben.

Üblich bei Ferienwohnungen ist, dass man die Wahl hat, die Endreinigung selbst zu machen oder gegen Aufgeld diese dem Vermieter zu übergeben. Allerdings gehören dazu niemals Gartenarbeiten.

Ganz klar der Vermieter und das wäre er normalerweise sogar, wenn der Garten Teil der Mietsache ist (und vertraglich nichts anderes vereinbart wäre) wenn das Haus in Deutschland stände, aber in Thailand mag das anders sein.