Tiefgarage zu eng?
Guten tag,
Ich hab mir einen tiefgaragenstellplatz gemietet und musste leider feststellen, dass dieser viel zu eng für mein Auto ist (5meter lang) beim ein und ausfahren muss ich mindestens 2mal zurück setzen um ein passenden Winkel zum rausfahren zu finden und um zur parklücke zu kommen muss ich rückwärts bis zum Ende der Parklücke fahren, je nachdem wie derjenige neben mir eingeparkt haben sollte komme ich da auch garnicht erst rein oder rausgefahren da ich direkt an der Wand stehe und vor meinen auto geschätzt ca 2,5m habe und da sogar noch Fahrräder stehen, die parklücke dürfe auch maximal 2,2m breit sein.
Kann ich den Mietvertrag für den stellplatz aufgrunddessen fristlos kündigen oder sind das dafür keine gründe?
Dankeschön im voraus
10 Antworten
Sorry aber Du weißt dass Du so ein Monsterauto fährst .
Das muss man vorher ausmessen oder am besten testen .
Du hast einen Mietvertrag gemacht und da stehen auch die Kündigungsfristen drin .
Wenn Du mit den Fristen nicht einverstanden bist , kannst Du natürlich den Vermieter ansprechen . Aber große Hoffnungen würde ich mir da nicht machen , vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen .
Wenn Du eine Garage anmietest schaust Du ja auch vorher , ob Dein Auto da rein passt . Und wenn noch fremde Fahrräder in der Garage stehen wird es noch enger .
Da hast Du leider vorher nicht aufgepasst :(
1. Selbst schuld, wenn du dir so ein Dickschiff holst und nicht vorher ausmisst wie der Tiefgaragenstellplatz im Vergleich dazu ausfällt
2. Kann niemand etwas dafür, das du schlicht mit dem ein- und ausparken überfordert bist
3. Du musst die Kündigungsfrist einhalten, fristlos kannst du definitiv nicht kündigen
Das solltest du vorher abmessen. Normalerweise kannst du den Mietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen, aber ggf. hast du auch andere Fristen, dazu sollten wir den Vertrag kennen
Nein, solange der Platz "übliche" Maße hast, nach denen Du Dich bei einem derart großen Auto auch vorher hättest erkundigen müssen, gibt es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Nein, kannst Du nicht.
Nur fristgerecht.
Die Abmessungen Deines Autos sind Dein Problem, das hättest Du vorher checken müssen.