Kann ich ein Gewerbe nebenberuflich führen?

6 Antworten

Du könntest z.B. einen Midijob ausüben und 451€ mtl. Bruttolohn verdienen, dann wärst du mit ca. 10% vom Bruttolohn voll sozialversichert, also ca. 45€ Abzug vom Lohn für die Krankem-, Pflege-, Renten- u. Arbeitslosenversicherung:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Ich bin kein Schüler und war bis vor kurzem Arbeitssuchend, bis ich hier diesen Minijob angefangen habe. Sonst Lebe ich von Amt bzw. von meinen Eltern (sie Leben vom Amt). Und Arbeitslosengeld 1 habe ich vorher auch schon beantragt, der wurde aber noch nicht bearbeitet...

Was dir dann vom Amt angerechnet wird vom Midijob u. von deinem Gewerbe im Nebenerwerb muß leider passen - solltest dich im Amt mal schlau machen...!?

Auch wegen evtl. Kindergeldanspruch für die Eltern - bis zum 21. Lj. besteht Kindergeldanspruch bei max. 450€ mtl. Bruttolohn bei Arbeitsuchend gemeldet:

Bild zum Beitrag

Bei Ausbildungssuchend besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lj. unabhängig vom Einkommen, falls eine dieser 4 Voraussetzungen bei dir zutrifft (genaueres weiß die Familienkasse wg. evtl. Kindergeldzahlung):

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen)  - (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen)

Ilowo  03.01.2023, 15:19

Bevor du dich selbstständig machst, investiere Geld für einen Steuerberater. Sobald du mit der Selbstständigkeit mehr verdienst als in deinem Job, kannst du aus dem günstigen Krankenkassentarif „rausfliegen“! Dann müsstest du dich freiwillig versichern. Und das ist recht viel, da du den Beitrag, den sonst der Arbeitgeber für dich zahlt, auch selbst tragen müsstest.
Siehe bestenfalls zu, mindestens einen Halbtagsjob zu haben, bevor du dich selbstständig machst. Dann hast du ohne den finanziellen Druck die Zeit, die Selbstständigkeit auszubauen.

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Von Experte siola55 bestätigt

Wovon lebst du denn bisher? Von dem Minijob doch bestimmt nicht. Bist du Schüler oder Student? Dann lebst du überwiegend von deinen Eltern. Dann wäre ein Gewerbe natürlich nur zum Nebenerwerb.

Und natürlich darfst du zwei Minijobs ausüben. Du darfst damit nur nicht mehr als die 450 € verdienen.

Wenn du noch in der Familienversicherung bist, dann bedenke, dass mit deinem Gewerbe und Minijob insgesamt nicht mehr als 470 €/mtl. verdienen darfst. sonst fliegst du da raus und musst dich selbst versichern.


Undacava609 
Fragesteller
 04.02.2022, 11:59

Ich bin kein Schüler und war bis vor kurzem Arbeitssuchend, bis ich hier diesen Minijob angefangen habe. Sonst Lebe ich von Amt bzw. von meinen Eltern (sie Leben vom Amt). Und Arbeitslosengeld 1 habe ich vorher auch schon beantragt, der wurde aber noch nicht bearbeitet.

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siola55  04.02.2022, 13:28
@Undacava609

Und wie alt bist du wg. einer evtl. kostenlosen Familienversicherung über die Eltern?

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Undacava609 
Fragesteller
 04.02.2022, 14:50
@siola55

21 Jahre. Aktuell zahlt es ja das Amt, weil ich wenig verdiene.

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Ob du ein Gewerbe nebenberuflich führen kannst, wissen wir leider nicht - aber du darfst dein Gewerbe im Nebenerwerb betreiben ;-)

Hat mit deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob erstmal überhaupt nichts zu tun: deine geringfügige Beschäftigung übst du als Arbeitnehmer aus und dein Gewerbe im Nebenerwerb ist eine selbstständige Tätigkeit!

Du solltest bei deiner geringfügigen Beschäftigung drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was du im Gewerbeformular ankreuzst, ist egal, weil diese Frage nur zu statistischen Zwecken dient, und keine Rechtswirkung nach sich zieht.

Die Frage ist, wie du krankenversichert bist. Generell kannst Du bis zu 450 Euro p.M. verdienen, geht es drüber, wäre z.B. eine Krankenversicherung als Familienversicherung hinfällig, dann zahlst Du schnell drauf.


Undacava609 
Fragesteller
 04.02.2022, 14:49

Kann man das ungehen, oder kannst du was empfehlen für mich? Vielleicht eine Digitale Versicherung?

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odine  04.02.2022, 18:57
@Undacava609

Ich kann da nur empfehlen, ordentlich zu verdienen, dann kannst Du auch die Krankenversicherung bezahlen.

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