wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

2 Antworten

Also, für das Finanzamt ist das ganze ziemlich egal. Die Agentur für Arbeit tickt da ein wenig anders. Wenn Du im Bezug von ALG I bist jede Veränderung deiner Lebenssituation der AfA mitteilen. Auch musst du mitteilen wie viel du jeden Monat hinzuverdienst bzw. wie viele Stunden du dafür aufwendest.

Wenn Du eine selbstständige Tätigkeit in der "Vollstelbstständigkeit" ausübst stehst Du der AfA zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung. Daher solltest Du die Tätigkeit beim Gewerbeamt ummelden in ein "Nebenerwerb".

Ich selbst habe insbesondere bei Kunden die einen Gründüngszuschuss beantragt haben, die wildesten Dinge erlebt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Kreuzchen ist zwar falsch gesetzt, hat aber keine rechtliche Bedeutung diese Frage dient nur statistischen Zwecken. Du musst also nichts ändern.


paparazzi490 
Fragesteller
 03.11.2021, 11:37

Omg ich danke dir. Konnte kaum schlafen vor panik.

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