Wann muss man ein Gewerbe abmelden?
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat aber vorerst aus irgendwelchen Gründen erstmal nichts verkauft, es aber in Zukunft vorhat, muss man es dann wieder abmelden oder kann man es auch ohne Einkommen behalten?
2 Antworten
Man kann es behalten. Aber:
Wer sein Gewerbe ruhen lassen möchte, der muss diese Veränderung aber unbedingt dem Finanzamt mitteilen. Es sollte auch eine Mitteilung an die Krankenkasse, die IHK und an die Berufsgenossenschaft erfolgen. Das Gewerbe kann über mehrere Jahre ruhen. Nimmt man sein Gewerbe wieder auf, dann muss dementsprechend auch wieder eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgen. https://www.gewerbe-anmeldung.com/ruhendes_gewerbe_kosten_mitteilung_an_krankenkasse_finanzamt.html
Das kann er so machen. Es wird nicht erwartet, dass er vom 1. Tag an Umsätze macht.
Ein Gewerbe muss man anmelden, sobald man nach aussen hin tätig wird mit gewinnerzielungsabsicht. Man kann es auch ohne Einkommen behalten.
Ich frage, weil ein Freund jetzt auch einen Onlineshop eröffnen möchte aber noch gar keine Waren zum anbieten hat. Er sagte, er möchte sich aber schonmal den Gewerbeschein holen, damit er dann alles schonmal beisammen hat, wenn es dann endlich losgeht