Kann ich das Arbeitsverhältnis selbstständig zum Vertragsende beenden?

1 Antwort

Steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, das Änderungen oder Nebenarbreden der schriftform bedürfen? Falls ja wird die mündliche Vereinbarung nicht wirksam sein, da sie nicht der vertraglich vereinbarten Form entsprich.

falls eine solche Klausel fehlt wäre die neue befristetung zum 15.09 aber unwirksam da § 14 TzBfG hier die schriftform. Da die fehlt hast du m.e. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen . Den könntest du natürlich problemlos ordentlich kündigen. Achte da nur auf die 4 wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Ende des Monats. Willst du da Ende August weg müsste die also bald dort eingehen.

oder, falls es keine weiteren Zeugen gibt…

aber wie dem auch sei, ich würde zusehen das du vorher noch ein ordentliches Zeugnis bekommst. Die Chefin scheint ja mit dir zufrieden zu sein, sonst würde sie dich nicht noch zwei Wochen behalten wollen


Clemony 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 11:06

Müsste ich nochmal nachschauen.

falls eine solche Klausel fehlt wäre die neue befristetung zum 15.09 aber unwirksam da § 14 TzBfG hier die schriftform. Da die fehlt hast du m.e. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen . Den könntest du natürlich problemlos ordentlich kündigen. Achte da nur auf die 4 wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Ende des Monats. Willst du da Ende August weg müsste die also bald dort eingehen.

Das hier verstehe ich leider nicht wirklich. Was ich aber weiß ist, dass diese Praktikumsverträge über 3 Monate geschlossen werden und ich für diese 2 Wochen nochmal gesondert etwas unterschreiben müsste.

0
Stefan1248  29.07.2024, 12:11
@Clemony

Ok, das du für die 2 Wochen was unterschrieben hast, hattest du bisher nicht geschrieben. Du du hast geschrieben das er dich mündlich angesprochen hat.

ohne die jetzt genau zu kenne was du unterschrieben hast ist das natürlich schwer einzuschätzen. Aber tendenziell spricht nichts dagegen das du einen wirksamen Arbeitsvertrag bis zum 15.09 hast. Daran musst du dich dann natürlich halten wenn es keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung von dir gibt

0
Clemony 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 12:14
@Stefan1248

Ich habe nicht geschrieben, dass ich etwas unterschrieben habe, weil nichts unterschrieben wurde! Da steht, ich MÜSSTE (theoretisch) etwas unterschreiben. Aber bis jetzt ist das lediglich mündlich und das stimmt so auch.

Deswegen verstehe ich auch nicht, wieso der Vertrag bis zum 15.09 wirksam sein soll.

0
Aequaliz  01.08.2024, 11:13
@Clemony

Je nach vertraglicher Gesaltung sind mündliche Nebenabreden ggf. ungültig. Selbst wenn sie gültig wären, müsste man überlegen, ob der Praktikumsgeber dies stichhaltig beweisen kann. Dies wird er im Regelfall nicht können.

Praktisch sollte man sich vorrangig fragen, ob man ein Problem damit hat, dass man dem AG vor den Kopf stößt. Wenn das keine Relevanz hat: Auf die schriftlichen Vereinbarungen berufen und anmerken, dass man damals im Gespräch wohl falsch verstanden wurde.

1
Clemony 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 11:20
@Aequaliz

Es gibt keine Beweise für die mündliche Abmachung. Dass ich irgendwen vor den Kopf stoßen könnte hat für mich absolut keine Relevanz.

Noch dazu habe ich 2 valide Gründe dafür, dass ich zum Monatsende aufhören möchte. Erstens, dass ich eben nicht länger im Unternehmen arbeiten möchte, als vertraglich ausgemacht und zweitens, dass ich zu Beginn des Praktikums noch nicht wusste, an welcher Hochschule/Universität für mein anschließendes Studium angenommen werde. Da die Universität die mich nun angenommen hat ein paar zusätzliche Qualifikationen fordert, benötige ich einfach mehr Zeit um mich darauf vorzubereiten.

0
Aequaliz  01.08.2024, 11:28
@Clemony

Dann einfach nach dem 31.08. dort nicht mehr erscheinen ;)

1