Freiwilliges 6-Monatiges Praktikum ist unbezahlt?

3 Antworten

Die Rechtslage ist folgende: „Überschreitet der Vertrag eines freiwilligen Praktikums den Zeitraum von drei Monaten, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten ab dem ersten Monat den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, auch rückwirkend.“

Hierbei ist irrelevant ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Der Arbeitgeber ist seit 2015 verpflichtet Praktikanten, die nicht im Rahmen eines freiwilligen oder berufsvorbereitenden Praktikums angestellt sind mit dem Mindestlohn zu vergüten. Also aktuell 12,41€/Std.

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist grundsätzlich gültig, jedoch sind Klauseln, die dem geltenden Arbeitsrecht widersprechen, unwirksam.


Lakta22 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 08:48

Danke dir, sehr hilfreich

In welchem Zusammenhang machst du das Praktikum und machst du nebenbei noch was anderes?

Ein freiwilliges Praktikum geht eigentlich nur 3 Monate da sonst Anspruch auf Mindestlohn besteht


Lakta22 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 08:52

nebenbei mach ich mein Abitur, das Praktikum hat keinerlei Verbindung mit meinem Abitur. Ist also komplett freiwillig

TeslaFilm  20.06.2024, 09:06
@Lakta22
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum: Handelt es sich um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Wenn das Praktikum nach drei Monaten verlängert wird, ist sich die Rechtsliteratur nicht einig, ob der Mindestlohn auch rückwirkend greift oder erst ab dem ersten Tag in der Verlängerung. Hier ist es sinnvoll, die Mindestlohn-Hotline zurate zu ziehen. Hast du dagegen ein freiwilliges Praktikum, dass nur drei Monate dauert, muss dein Unternehmen nicht den Mindestlohn bezahlen.

Es wäre sicher sinnvoll mal bei dieser Mindestlohn-Hotline nachzufragen wie du dich verhalten sollst