Kann Elon Musk theoretisch auf dem Mond oder auf dem Mars einen eigenen Staat gründen?

Jein, weil... 50%
Nein, kann er nicht, weil... 33%
Ja, kann er, weil... 17%

12 Stimmen

Janaki  10.12.2022, 13:58

Danke für den Stern!

Mickey287 
Beitragsersteller
 11.12.2022, 10:39

Bitte schön.

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Jein, weil...

Zur Besiedelung des Mondes gibt es meines Wissens eine UN-Resolution, die aber wohl nur dessen Militarisierung verbietet. Die Besiedelung oder Ausbeutung der dort vorhandenen Ressourcen durch private Unternehmen wurde, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, nicht reglementiert - wohl, weil man zu der Zeit dieser Resolution davon ausging, dass sowieso nur Nationalstaaten die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen aufzubringen in der Lage sind. Und hinsichtlich des Mars gibt es meines Wissens nach überhaupt keine expliziten Reglementierungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mickey287 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 08:41

Cool

Jein, weil...

er kann sich natürlich hinstellen, eine Flagge in den Boden rammen und rufen "a small stick for a man, a big laugh for mankind", aber das Gelächter der übrigen Staaten gilt nicht als diplomatische Anerkennung.

das ist wie Conch Republic.

Jein, weil...

Die rechtliche Lage da nicht völlig klar ist. Es gibt zwar einen Weltraumvertrag aber der ist schon einige Jahrzehnte alt.

Ich würde sagen, er kann schon einen eigenen Staat gründen, die Frage ist nur ob er von anderen Staaten anerkannt wird. Spoiler: wird er vermutlich nicht.

Aber vermutlich annektiert Russland den Mars vorher, ist ja schließlich der "Rote Planet".

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliches Interressengebiet

Mickey287 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 09:28

Oder die Chinesen holen sich den Mars und töten die Marsianer dort.

Ja, kann er, weil...

Ja weil es Internationale Gewässer sind und wenn jemand Land dort betritt darf er es für souverän erklären

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beschäftige mich seit Jahren in dieser bubble
Nein, kann er nicht, weil...

Nach Art. II des UN-Weltraumvertrages unterliegt der Weltraum, einschließlich der Himmelskörper, weder nationalen Hoheits- noch Eigentumsrechten.