Kann eine fristgerechte Kündigung rückwirkend zurückgenommen werden?
Hallo ,
wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist , kann diese von Arbeitnehmer wieder zurück genommen werden ? Angenommen man hat eine Fristzeit von 14 Tagen und innerhalb der 14 Tagen stellt der Arbeitnehmer fest , dass er die Kündigung doch zurücknehmen möchte . Ist das rechtlich möglich? Oder ist ausgesprochen, ausgesprochen.
4 Antworten
Eine Kuendigung kann man nicht zuruecknehmen (ausser die Ruecknahme erfolgt vor oder gleichzeitig mit dem Zugang der Kuendigung beim Vertragspartner). Man kann sich aber mit dem jeweiligen Vertragspartner darauf einigen, das Vertragsverhaeltnis dennoch fortzusetzen. Geht natuerlich nur, wenn der auch damit einverstanden ist.
Wenn beide sagen Ok, wir zerreißen die Kündigung! dann kann es ohne weiteres weitergehen.
Reden hilft fast immer.
Kann man natürlich nicht
Eine Kündigung ist eine einseitige (!) empfangsbedürftige Willenserklärung
ist sie beim Empfänger angekommen ist sie wirksam und kann nicht zurück genommen werden
wenn Du es Dir anders überlegt hast, musst Du mit dem Arbeitgeber reden, ob Du doch bleiben kannst