Vertrag läuft trotz Kündigung weiter?
Hallo,
mein Nachbar hat eine BahnCard. Diese hat er 2018 für 2019 gekündigt, also fristgerecht. Die Bahn hat ihm das so bestätigt.
2019 kam dann trotzdem eine Rechnung für ein weiteres Jahr BahnCard. Mein Nachbar hat, weil er wohl öfters mal zerstreut ist, die Rechnung einfach bezahlt (und auch eine neue Karte erhalten).
Jetzt, 2020, kam wieder eine Rechnung, in diesem Jahr hat er sich aber daran erinnert 2018 gekündigt zu haben. Nun hat er der Rechnung widersprochen, aber wie sieht das rechtlich aus? Meiner Meinung nach hat er durch die Zahlung 2019 stillschweigend seine Kündigung zurückgenommen und er muss damit auch die aktuelle Rechnung zahlen.
2 Antworten
Man kann auch Verträge durch konkludentes Handeln schliessen. Du gehts z.B. an einen Zeitungskiosk, legst 3 EUR hin und nimmst Dir ein Heft "DB verklagen" weg. Der Kioskbesitzer lächlt nur, nimmt das Geld und lässt Dich mit der Zeitschrift gehen, ohne das beide auch nur ein Wort gesprochen haben. Ohne das schriftlich oder mündlich etwas vereinbart wurde ist trotzdem ein Kaufvertrag geschlossen worden, durch konkludentes Handeln eben.
Davon kann die DB hier aber nicht ausgehen, eben gerade weil Überweisungen auch mal versehentlich gemacht werden; es fehlt hier die wissentliche Absicht mit der Überweisung einen Vertrag abzuschließen, schon allein auch deshalb, weil ja auch mal ein alter Dauerauftrag vergessen wird. Es könnte ja auch der Kaufpreis für eine Fahrkarte ein Stofftier oder eine Reiseanzahlung sein. Schon gar nicht ist ein neues Abo entstanden; das wurde ja nun, allein nur durch die Zahlung definitiv nicht erklärt.
Ich denke Du kannst sogar den versehentlich in 2019 gezahlten Betrag zurückfordern, da ja kein Vertrag mehr bestand.
Kopiere die Kündigungsbestätigung, schick die hin und verlange die Überzahlung zurück.
Er soll die Kündigung raussuchen und der Bahn eine Kopie hinschicken.