Kann ein Vermieter Altmieter gegenüber neu eingezogenen bevorzugen?


17.05.2024, 19:26

Bevorzugung der Altparteien sieht so aus: Laut Vermieter wohnen die anderen Parteien ja länger dort als wir, daher haben diese beim Garten ein Vorrecht in der Nutzung und wir müssen damit leben (laut ihm).

1 Antwort

Wir haben diese aber explizit mit dem Gedanken, dass alle die nutzen dürfen aufgestellt.

Der Gedanke ist gut. Es auch mit den anderen Nutzer abzusprechen vor der Umsetzung wäre besser gewesen. Man kann in einem Gemeinschaftsgarten eben nicht tun und lassen was man will. Selbst wenn man es noch so gut meint.

Zur ersten Frage: Hund im Garten.

Sofern alle Nutzer des Gemeinschaftsgartens damit einverstanden sind, darf der Hund dort frei laufen. Ist nur einer dagegen, ist er anzuleinen. Zumindest meines Wissens nach. Ich meine einen angeleinten Hund kann man nicht verbieten mit in den Gemeinschaftsgarten zu bringen.

Zur zweiten Frage: Größe der Möbel

Natürlich kann er Vorgaben machen, was noch in Ordnung ist und was nicht. Das muss auch nicht alles vorweg im Mietvertrag/Hausordnung vereinbart sein, da man nicht jeden erdenklichen Fall erfassen kann. Meiner Ansicht nach muss er sogar Vorgaben machen, wenn die Mieter es nicht selbst auf die Reihe bekommen, denn sonst beschweren sich die anderen Mieter bei ihm, dass sie den Garten nicht richtig nutzen können, weil sich einer mehr rausnimmt als die anderen, und drohen mit Mietminderung. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Heißt: Man muss einen Kompromiss finden.

Zur dritten Frage: Schadensersatz

Ich denke nicht, dass man da auf was hoffen könnte. Schließlich hättet ihr vorher doch problemlos abklären können, ob das was ihr da vor habt jemanden stört und ggf. entsprechend anders planen können.

Mein Rat:

Anstatt hier darauf zu pochen wer hier Recht oder Unrecht hat, solltet ihr Mieter die den Garten nutzen mal zusammensetzen bei denen Kaffee und nen Stück Kuchen, und mal ausloten, was denn jeder will. Vielleicht findet sich ja schon ein Kompromiss oder es lösen sich einfach Missverständnise auf. Eine Entschuldigung von euch, da einfach ungefragt irgendwas in den Garten zu stellen, kann auch helfen (egal ob ihr meint im Recht zu sein oder nicht).

Schreibt euren Kompromiss nieder. Legt den dem Vermieter vor, damit der das absegnet als z. B. Zusatz zur Hausordnung und fertig. Das dürfte der Vermieter auch dankend annehmen anstatt den Vermittler zwischen den streitenden spielen zu müssen.

Und in Zukunft wird erstmal freundlich miteinander gesprochen bevor man die Leute vor vollendete Tatsachen setzt.


myths 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:58

Das Gespräch gab es gestern mit den Parteien die sich auch dann dazu bekannt haben, dass es ein Problem gab. Das war eigentlich auch geklärt. Heute waren se dann scheinbar beim Vermieter. Gestern waren damit alle konform. Die Nachbarin mit Angst vor Hunden hat dann jetzt das verbot des Hundes im Garten beim Vermieter scheinbar heute erwirkt. Daher die Frage ob das so haltbar ist. Die Aussage gab es nur mündlich, schriftlich war da nichts.
Sie möchte den Hund nicht im Garten haben. Davon ab haben wir beim Einzug die Info bekommen, dass der Garten zweigeteilt ist. Der vordere für die 3 Raum Wohnungen, der hintere für die 2 Raum Wohnungen.

auf dem hinteren nutzen 2 Parteien den Garten. Wir und noch jemand. Der hintere Teil ist aber groß genug dafür, dass das ohne Problem stehen kann.

Als Info noch: Der hintere Garten ist durch nen Zaun und nen Tor abgeteilt. Die Nachbarin mit Angst vor Hunden sitzt nur auf dem vorderen Garten.

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myths 
Fragesteller
 17.05.2024, 19:59

Die Entschuldigung dafür gab es gestern auch, und die Parteien sind bzw haben wir es so aufgenommen eigentlich im guten auseinander gegangen. Daher kam das heute eher unerwartet..

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Callidus89  17.05.2024, 20:11
@myths

OK. dann würde ich mit dem Vermieter mal darüber sprechen, dass mit den anderen Mietern alles geklärt ist und er dann doch eigentlich keine Vorbote etc. mehr erlassen muss.

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myths 
Fragesteller
 17.05.2024, 20:02

Was ich noch dazu vergessen hab: die Nachbarin mit Angst vor Hunden hat eine Katze. Die hält sich unter anderem permanent im Hausflur auf, hat unseren Hund auch schon angegangen, auch wenn sie alt ist. Das schränkt uns insoweit auch ein, da der Hund die meidet. Problem ist, die wohnt uns genau gegenüber, heißt die Katze sitzt ständig vor unserer Tür.

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