Vermieter verbietet nachträglich die Gartenbenützung des Hundes?
Wir haben einen kleine Westie und wohnen seit 5 Monaten in einer Wohnung mit Garten und lassen den Hund natürlich manchmal für 30min raus. Dieser macht dann auch sein Häufchen und wir haben es bisher(wo der Schnee halt kam) nicht mehr so ernst genommen mit dem Wegräumen. Der Vermieter hat nun gesagt, der Hund darf den Garten nicht mehr benützen! Im Mietvertrag steht Gott sei dank nichts davon, dass ein Hund nicht erlaubt ist bzw. erlaubt ist. Er hat den Einzug des Hundes halt mündlich erlaubt. Desweiteren ist er ein Kleintier, oder?
Kann ich den Hund nun weiterhin in den Garten lassen und die Hinterlassenschaften einfach 2x die Woche beseitigen?
Danke im voraus! Greetz
19 Antworten
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das was im vertrag steht zählt... wenn du da unterschrieben hast das der hund in den garten darf kann er es nicht mehr verbieten.. auser er lässt dich was neues unterschreiben.
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Genau! DDH Es ist von einer "üblichen Nutzung" auszugehen und das steht im Vertrag nicht drin. Die andere Definition wäre "Hundetoilette"
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Ein Westi ist ein Hund, und gilt nicht als Kleintier! Wenn Ihr nichts schriftliches habt ist das gar nicht gut, Hundehaltung muss von Vermieter immer schriftlich genehmigt werden! Ausserdem ist es wirklich eine Zumutung wenn Ihr den Kerl einfach in den Garten kacken lässt und das nicht gleich wegmacht, ich kann den Vermieter verstehen (bin selber Hundehalter) Ist es denn so schwierig sich zu bücken und sauber zu machen? Ausserdem ist es auch hygenischer wenn man mit dem Hund Gassi geht und er sich nicht im Garten versäubert, es gibt übrigens Kotbeutel womit man die Haufen dann einsammelt.
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Dies Problem hatten wir vor 4 Wochen auch.Laut Anwalt darf er das nicht,wenn du den Garten mit Gemietet hast.Die Hinterlassenschaften deines Hundes mußt du aber sofort wegräumen.
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Habt ihr eine Haus angemietet oder eine Doppelhaushälfte. Denn dort darf der Hund in den Garten.
In Wohnanlagen und mehrfach vermieteten Immobilien nicht.
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Wenn du den Garten mit der Wohnung zusammen gemietet hast und Hundehaltung nicht verboten ist kann der Vermieter dir auch nicht verbieten das der Hund sich im Garten aufhält.
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Das stimmt nicht. Wenn der Besitzer den Hund in den Garten scheißen läßt, kann sich der Vermieter das zu Recht verbieten. Wäre ich Vermieter, würde ich auch dem Hundebesitzer kündigen.
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der Hund darf aber nicht den garten als Klo benutzen, so einfach ist das
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Es geht hier nicht darum das der Hund nicht in den Garten darf,er dürfte es bestimmt weiterhin,wenn er dort keine Hinterlassenschaften mehr liegen lässt.Die Tretminen entfernt werden wenn sie gemacht sind.Nicht zweimal die Woche.Wenn man einen Hund hält sollte man Gassi gehen und sich nicht zu bequem sein ihn noch in den Garten den man zum nutzen ja mitgemietet hatte, aber nicht als Hundetoilette.
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echt traurig, dass es so uneinsichtige Hundehalter gibt - kein Wunder, dass man Hunde heutzutage schon fast nirgendwo mehr mit hinnehmen darf! heul
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Aber er darf verbieten, dass der Hund ihm den Garten zuka.ckt! Wenn die Hundehalter so verantwortungslos sind und die Haufen nicht sofort wegmachen, brauchen sie sich doch nicht zu wundern!
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auch wenn es ein Kleintier ist bist Du als Besitzer des Tieres verpflichtet sofort die Hinterlassenschaften Deines Hundes, egal wie groß er ist, zu entfernen. Die Frage ist schon absurd, Du spülst doch hoffentlich zu hause auch nicht nur zwei mal in der Woche Dein Klo sauber.
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Unterschied:
Ein Kleintier ist ein Meerschweinchen oder Kaninchen oder Vogel. Ein Kleintier sitzt zumeist im Käfig.
Ein kleiner Hund ist ein Hund und KEIN Kleintier.
Für einen Hund muss man auch Steuern zahlen, für ein Kleintier nicht.
"etwas benutzen dürfen" heißt aber nicht, seinen Müll dort abzulegen und zu deponieren!