Darf der Vermieter in den Garten?
Hallo zusammen,
wir haben eine Wohnung inkl. Garten in einem Haus gemietet. In dem Haus werden 2 Wohnungen vermietet und wir wohnen im EG. In unserem Mietvertrag steht, dass wir uns um die Gartenpflege kümmern müssen und den Garten nutzen dürfen. Es steht klar drin, dass der Garten nicht vermietet, sondern nur genutzt werden darf. Wir haben nun die Situation, dass der Vermieter fast jeden Tag im Garten steht und unsere Arbeit kontrolliert + zusätzlich kleine Tätigkeiten ausführt. Da er dabei auch direkt in die Wohnung schauen kann, ist das sehr unangenehm. Frage: Darf der Vermieter ohne Ankündigung im Garten auftauchen oder kann ich ihm auch das Betreten verboten?
8 Antworten
Hallo hesda,
einen Vermieter das verbieten ist sicher keine Lösung.
Geht raus und redet mal mit Ihm auch über den Garten
wobei Ihr Euch dabei abstimmen könnt und er vielleicht
noch Wünsche äußert. Dabei erreicht Ihr sicher mehr
und er kommt dann nicht mehr so oft.
Gute Gesptäche sind meist sehr mützlich.
Viel Spass mit dem Garten und alles Gute
opi ehrsam
So wird es sein.
Sein Garten, wurde nicht vermietet, darf genutzt werden, muss aber nicht.
Gemäß Ihrer Schilderung spricht nichts gegen die Anwesenheit des Vermieters im Garten.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung im Garten auftauchen oder kann ich ihm auch das Betreten verboten?
Es ist nach wie vor sein Garten, welchen ihr nicht mitgemietet habt - dessen Nutzung kann jerderzeit widerrufen werden.
Nichtsdestotrotz kannst Du den Vermieter freundlich ! darauf ansprechen, dass Euch sein täglicher Gartenbesuch unangenehm ist und Ihr Euch dadurch in Eurer Intimsphäre gestört / Euch beobachtet fühlt.
Ansonsten bleibt Euch nur mit Gardinen/ Rollos für Sichtschutz zu sorgen.
Selbstverstaendlich darf der Eigentuemer des nicht vermieteten Gartens seinen Garten jederzeit betreten.
Danke für die Antwort... Wie wäre es denn, wenn ich dem Vermieter mitteile, dass ich künftig die Gartenarbeit nicht mehr übernehme möchte? Kann er mir dann die Kosten dafür in Rechnung stellen, auch wenn ich den Garten nicht miete?