Baum entfernen in gemieteten Garten?
Wir wohnen in einer Mietwohnung, zu der ein eigener kleiner Garten gehört und dort stehen zwei etwa 3,50 Meter hohe Bäume, die uns schon seit Einzug vor knapp 3 Jahren, stören. Entsprechen einfach nicht unserem Geschmack und Blockieren auch total die schöne Sonnenseite. Habe mich jetzt endlich Mal informiert l und herausgefunden, dass es sich bei den beiden um Scheinzypressen handelt, die ja auch sehr giftig sein sollen. Wir haben auch zwei Kleinkinder und der Wunsch die beiden Bäume weg zu machen, ist stärker denn je. Jetzt zurück zu meiner Frage:
Dürfen wir die Bäume einfach entfernen, also ohne jegliche Absprache mit dem Vermieter? Falls nein,
Reicht das Argument, dass uns die Bäume nicht gefallen oder muss da schon der Zusatz, dass es gefährlich für unsere Kinder werden könnte dazu?
Und falls ja, gibt es vielleicht irgendwelche Urteile oder sonstiges im Bezug auf Giftige Bäume/Hecken oder Sträucher an Mietobjekten, auf die wir uns beziehen könnten, falls sich der Vermieter dennoch weigert?
Vielen Dank:)
3 Antworten
Salue
Ihr seit nur Mieter, das Mietobjekt mit dem Garten gehört dem Vermieter. Jede Änderung an der Mietsache bedingt die Erlaubnis des Vermieters.
Eurer Nachwuchs ist durch die Bäume auch nicht mehr gefährdet als durch viele andere Pflanzen in der Natur. Sie sind durch Stürze von Geräten auf dem Spielplatz, durch Gartenpoole in der Nachbarschaft etc. gefährdet. Kleine Kinder sind daher zu beaufsichtigen.
Bäume neben dem Haus führen zu kühleren Temperaturen, wenn es im Sommer wieder eine Bruthitze gibt. Sie führen zudem zu einem guten Klima und kompensieren CO2. Meine Bewilligung bekämt ihr auf keinen Fall.
Tellensohn
Sorry, aber Dein Vergleich hinkt. Bei Stromleitungen gibt es zurecht klare Vorschriften und diese werden regelmässig (CH) durch die Behörde geprüft.
Bäume, egal welche, sind nicht verboten. Es gibt Arten von Pflanzen die unwerwünscht sind, aber nicht wegen ihrer Giftigkeit.
Kinder kann man über die allfällige Gefahr orientieren. In der Niederlanden ertrinken nicht mehr Kinder als anderswo wegen der häufigen offenen Gewässer. ohne Absperrung.
Bei uns in der Schweiz stürzen keine Kinder zu Tode, nur weil es bergig ist.
Erwas Selbstverantwortung darf man von Eltern erwarten.
Tellensohn
Damit wäre ich sehr vorsichtig!
Mein Mann hatte mal einen Mieter, der im mitgemieteten Garten (bzw. gepachtet, weil Fruchtziehung) einfach einen Kirschbaum gefällt hat.
Am Ende hat der Mieter 1.300 € Schadenersatz für den Kirschbaum gezahlt.
Danke für den Hinweis. Allerdings glaube ich, dass man einem Kirschbaum dann doch noch deutlich mehr Wert zusprechen kann, als so einer Scheinzypresse.
Ihr müsst natürlich die Erlaubnis vom Vermieter haben, und wenn er es erlaubt müsst ihr mit dem Fällen trotzdem bis zum Winter warten, wegen Vogelschutz ist das nämlich immer nur bis Ende Februar erlaubt...
Verstehe deinen Punkt. Jedoch hat die Scheinzypresse kaum einen Mehrwert. Sie dient hauptsächlich als Zierpflanze und bringt Insekten auch nicht wirklich etwas.
Der Punkt, dass ja überall Gefahren für unsere Kinder lauern, stimmt zwar, finde ich allerdings als Argument ziemlich schwach. Die eigenen 4 Wände (und auch Garten) soll ja ein Raum für Sicherheit sein und ein Ort zum Fallen lassen sein. Nicht wie draußen, wo man sowieso ständig Angst um seine kleinen Haben muss.
Du fändest es ja auch nicht okay in einer Wohnung mit bspw. Offenen Stromleitungen zu wohnen und der Vermieter sagt dir dann "musste halt besser aufpassen, dass du da nicht drankommst, leb damit"