Baum entfernen in gemieteten Garten?

3 Antworten

Salue

Ihr seit nur Mieter, das Mietobjekt mit dem Garten gehört dem Vermieter. Jede Änderung an der Mietsache bedingt die Erlaubnis des Vermieters.

Eurer Nachwuchs ist durch die Bäume auch nicht mehr gefährdet als durch viele andere Pflanzen in der Natur. Sie sind durch Stürze von Geräten auf dem Spielplatz, durch Gartenpoole in der Nachbarschaft etc. gefährdet. Kleine Kinder sind daher zu beaufsichtigen.

Bäume neben dem Haus führen zu kühleren Temperaturen, wenn es im Sommer wieder eine Bruthitze gibt. Sie führen zudem zu einem guten Klima und kompensieren CO2. Meine Bewilligung bekämt ihr auf keinen Fall.

Tellensohn


Stachelkadse 
Beitragsersteller
 19.04.2023, 14:05

Verstehe deinen Punkt. Jedoch hat die Scheinzypresse kaum einen Mehrwert. Sie dient hauptsächlich als Zierpflanze und bringt Insekten auch nicht wirklich etwas.

Der Punkt, dass ja überall Gefahren für unsere Kinder lauern, stimmt zwar, finde ich allerdings als Argument ziemlich schwach. Die eigenen 4 Wände (und auch Garten) soll ja ein Raum für Sicherheit sein und ein Ort zum Fallen lassen sein. Nicht wie draußen, wo man sowieso ständig Angst um seine kleinen Haben muss.

Du fändest es ja auch nicht okay in einer Wohnung mit bspw. Offenen Stromleitungen zu wohnen und der Vermieter sagt dir dann "musste halt besser aufpassen, dass du da nicht drankommst, leb damit"

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Tellensohn  19.04.2023, 15:57
@Stachelkadse

Sorry, aber Dein Vergleich hinkt. Bei Stromleitungen gibt es zurecht klare Vorschriften und diese werden regelmässig (CH) durch die Behörde geprüft.

Bäume, egal welche, sind nicht verboten. Es gibt Arten von Pflanzen die unwerwünscht sind, aber nicht wegen ihrer Giftigkeit.

Kinder kann man über die allfällige Gefahr orientieren. In der Niederlanden ertrinken nicht mehr Kinder als anderswo wegen der häufigen offenen Gewässer. ohne Absperrung.

Bei uns in der Schweiz stürzen keine Kinder zu Tode, nur weil es bergig ist.

Erwas Selbstverantwortung darf man von Eltern erwarten.

Tellensohn

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Damit wäre ich sehr vorsichtig!

Mein Mann hatte mal einen Mieter, der im mitgemieteten Garten (bzw. gepachtet, weil Fruchtziehung) einfach einen Kirschbaum gefällt hat.

Am Ende hat der Mieter 1.300 € Schadenersatz für den Kirschbaum gezahlt.


Stachelkadse 
Beitragsersteller
 19.04.2023, 14:54

Danke für den Hinweis. Allerdings glaube ich, dass man einem Kirschbaum dann doch noch deutlich mehr Wert zusprechen kann, als so einer Scheinzypresse.

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Ihr müsst natürlich die Erlaubnis vom Vermieter haben, und wenn er es erlaubt müsst ihr mit dem Fällen trotzdem bis zum Winter warten, wegen Vogelschutz ist das nämlich immer nur bis Ende Februar erlaubt...