Wer muss den Zaun reparieren?
Wir sind vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen wo der Hinterhof völlig vernachlässigt ist. Das "Unkraut" wirkt älter als ich selbst. XD Betreten ist absolut unmöglich. Die anderen drei Mieter sind alle zwischen 65 - 85. Mein Mann und ich Anfang 20. Also wollen wir das für alle betretbar und nutzbar machen, auch wenn das der Verwaltung wohl schon Jahre egal ist, da die älteren Hausbewohner die Pflege nicht mehr schaffen und sich nicht beschweren, da diese nach einer einmaligen Entfernung des ganzen Wuchses die weitere Pfelge auch nicht schaffen würden. Jetzt sind wir aber dazu gekommen und würden das Freiwillig machen.
Nun das eigentliche Problem. Der Zaun der uns vom Hof daneben abgrenzt setzt sich aus einer losen Holzplatte an irgendeinem Kasten und einem Meter Stein zusammen. Der Nachbarshund des anderen Hauses wird auch regelmäßig in unseren Hof gelassen un dort sein Geschäft zu machen. Der Zaun hat eine Lücke von knapp einem Meter, das ist also kein Hindernis. Wenn wir den Garten freiwillig wieder betretbar machen sollte sich das ändern. Wir sind bereit Zeit, Geld und Kraft in dieses Projekt zu stecken, aber nicht noch zusätzlich für diesen Zaun.
Müsssen wir den Zaun bezahlen oder die Vermietung? Ich bin echt überfordert, im Mietvertrag steht nichts zum "Garten" außer das wir diesen nutzen dürfen. (Wäre dieser betretbar ._. )
4 Antworten
...einfach mal bei der Hausverwaltung nachfragen, ob die sich finanziell beteiligen! Mehr als ablehnen können die ja nicht! Viel Erfolg!
Alles außer eurer eigenen Wohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters! Es ist schön, wenn ihr euch da freiwillig einbringt und es in Eigenleistung anrichten wollt, aber auch das sollte vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden. Die Kosten für das anrichten des Zaunes hat eigentlich er zu tragen, aber wenn ihr da jetzt einfach selber einen neuen stellt, braucht er das nicht übernehmen.
Danke für die Antwort. Ne wollten da nicht einfach einen hin packen, wollte erstmal nur abklären ob es da irgendwas "festes" als Regelung gibt bevor ich da mal Nachfrage.
Also 1m Zaunlücke schließen geht für einen Apfel und ein Ei.
Über einen komplett neuen Zaun kann nur euer Vermieter entscheiden oder wenn die Wohnungen verschiedene Eigentümer haben die Eigentümergemeinschaft.
Wenn es sich um eine solche handelt, könnt ihr einen Vorschlag zur Gestaltung machen und euer Vermieter dass dann bei der nächsten Eigentümerversammlung einbringen mit dem Vorschlag, dass die Gemeinschaft die Kosten für das Material übernimmt. Meistens wird sowas angenommen.
An sich gehört der Zaun zum Haus und ist damit Sache des Vermieters.
Ihr müsst den Zaun nicht bezahlen.
Sie dürfen aber auch nicht einfach einen neuen stellen und dann dem Vermieter eine Rechnung hinlegen. Das muss grundsätzlich VORHER geklärt werden.