Kann ein EU-Reimport mit der COC-Bescheinigung zugelassen werden?
Hallo zusammen,
ich habe ein VW-Re-Import(T3), welcher in Deutschland produziert wurde und anschließend in ein Nicht-EU-Land exportiert wurde. Das Fahrzeug wurde für den deutschen Markt produziert und hat eine ABE aufm Typenschild. Meine Frage ist nun, ob dafür eine angeforderter CoC-Bescheinigung, neue HU und sonstige Papiere ausreichen, oder ob eine Vollabnahme nach §21 StVZO durchgeführt werden muss. Letztere ist ja eigentlich für Fahrzeuge, welche für den ausländischen Markt produziert wurden oder nicht?
Vielen Dank für eure Expertise!
3 Antworten
„..anschließend in ein Nicht-EU-Land exportiert.“
Das ist kein EU-Reimport.
Vollabnahme wird fällig, selbst bei älteren EU-Fahrzeugen ist das der Fall.
Nein !
Ein T3 hat kein CoC.
Ein CoC haben nur Fahrzeuge mit einer EG Typgenehmigung, der T3 hatte keine EG-Typgenehmigung sondern eine nationale ABE.
Bei Fahrzeugen, die aus einem Nicht-EU Land eingeführt werden fordert die Zulassungsstell immer eine Vollabnahme nach §21 StVZO.
Ausnahme ist die Schweiz, die ist zwar keine EU, gibt aber als "europäischer Wirtschaftraum".
Hier scheitert das aber schon am Nichtvorhandensein einer EG-Typgenehmigung.
Da es ein Deutsches Modell ist und dir die COC Papiere vorliegen, würde ich zum TÜV und dir das bestätigen lassen.
Die Regel sagt ja, dass aus einem nicht EU Land automatisch ein Vollgutachen erstellt werden muss.
Das liegt aber an den Umrüstbedingungen auf EU Standards.
Sollten in dem Nicht EU Land allerdings auch Umrüstungen stattgefunden haben, kommst du nicht um das Gutachten drum rum!
Ich dachte dass es hier egal ist, da dass Auto ja mal in Deutschland gefahren ist. Danke!