Auto aus Niederlande in Deutschland anmelden?
Hallo, ich hole nächste Woche Donnerstag ein Gebrauchtfahrzeug aus den Niderlanden ab (Privatverkäufer). Kruze Info vor weg: Nein ich kaufe das Fahrzeug nicht aus den Niederlanden weil es billiger ist oder sonstiges, es ist ausschließlich das beste Angebot von den wenigen die es in der EU gibt vom zustand. Der Verkäufer ist super kompetent und hat mir auch schon alle Dokumente die man so braucht als Kopie (Nachweis) zugesand wie COC, APK und Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Niederlanden Kentekenbewijs Deel I. Das einzige Dokument was noch fehlt bzw. er nicht hat ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2, im Internet steht das es üblich in den Niederlanden ist das man nur die Teil 1 hat weil das auch so eine Karte ist und die Teil 2 dann beim Amt in den Niederlanden für den Export wo ich auch die überführungskennzeichen bekomme ausgestellt wird. Im Internet steht nur welche Dokumente man alle für die anmeldung des Fahrzeugs in Deutschland braucht und halt Ausländische Fahrzeugpapiere aber es steht nicht von Zulassungsbescheinigung teil 2 ohne die man ein in Deutschland gekauftes Auto ja nicht ummelden kann.
Ich stelle mir jetzt die Frage ob ich mit den ganzen Dokumenten sowie der Zulassungsbescheining Teil 1 aus den Niederlanden das Auto problemlos in Deutschland anmelden kann oder was ich machen soll wegen der Zulassungsbescheinigung Teil 2 die fehlt.
1 Antwort
Du musst mit der ganzen Büchse erstmal in Deutschland zum TÜV. Außerdem musst du nachweisen daß das Auto bei der Einfuhr entsprechend versteuert wurde. Dann gibt's auch alle Papiere beim anmelden
Normal sind die 19% MwSt bei der Einfuhr fällig. Egal wie alt der Eimer ist. Ohne den Nachweis, gibt es keine Papiere.
Den das du die Kiste versteuert hast. Ohne den Zettel gibt's weder TÜV noch deutsche Papiere
Holland ist doch EU wieso muss man da Mwst bezahlen? Soll ich dann den GebrauchtwagenKaufvertrag vorlegen und daran wird dann 19% gemessen oder wie
Es ist ganz einfach, die MwSt ist immer Länderspezifisch und hat nichts mit der EU zu tun. Deswegen ist diese bei der Einfuhr fällig. Unterm Strich brauchst du einen Kaufvertrag in dem die Niederländische Steuer klar deklariert ist, diese bekommst du an der Grenze wieder, dafür drückst du die Deutsche Steuer bei der Einfuhr ab.
Berechnet wird das ganze aus dem Wert, der evtl nötigen Versicherung usw. Da kommt auf den Preis in den Niederlanden noch so richtig was on top
- Kenne das schon, trotzdem gilt Laut ADAC: Sie kaufen als Privatperson von privat: Es fällt keine Mehrwertsteuer an, weder in dem Land, in dem das Fahrzeug gekauft wird, noch in Deutschland.
Na dann viel Spaß wenn du ohne Nachweis versuchst die Kiste anzumelden.
Ja das mit dem Tüv ist klar. Auto ist von 2010 also keine Steuer fällig. Also ist das kein Problem das der Teil 2 fehlt?