Kann der Vermieter rechtlich angehen?
Meine Freundin hat eine Wohnung, die sie seit 6 Jahren an drei Personen vermietet. Mutter, Vater und 20 Jährige Tochter. Die Familie ist vor paar Tagen ausgezogen. Sie haben sämtliche Möbel und Müll in der Wohnung hinterlassen, wirklich nichts mitgenommen. Meine Freundin muss jetzt aus ihren eigenen Kosten, die Entrümplung bezahlen. Die Familie bezieht Bürgergeld, Mutter und Vater haben einen Behindertenausweis und sind pflegebedürftig.
6 Antworten
Wenn es sich um offensichtlichen Müll handelt, also zB Säcke mit Verpackungsresten, so können diese entfernt werden. Aber Vorsicht, der Rest ist nicht herrenlos, sondern gehört den (ausgezogenen) Mietern. Ihr müsst ihnen eine Aufforderung mit Fristsetzung schicken, zB zwei Wochen, dass die Sachen entfernt werden auf ihre Kosten natürlich. Entfernen Sie sie nicht selbst, müsst ihr sie leider eine angemessene Zeit aufbewahren und könnt sie dann, wie den Mietern angekündigt worden ist, entsorgen. Könnt ihr die Wohnung nicht weitervermieten, steht Euch Nutzungsentschädigung zu, die müsst ihr allerdings einklagen. Euer Problem ist allerdings, dass ihr alle anfallenden Kosten erst einmal selber tragen müsst.
Diese angemessene Zeit nennt sich Obhuts- und Aufbewahrungspflicht des Vermieters. Sie ist aber nicht unendlich. Der Vermieter muss eine Frist setzen und gleichzeitig mitteilen, dass er nach Ablauf der Frist die Gegenstände entsorgen wird.
Da bleibt nur der Weg der Räumungsklage.
Sofern die Kosten die Kaution übersteigen, ist das für den Vermieter ein Ärgernis.
Die Restforderung muss ggfs. ebenfalls eingeklagt werden, sofern die ehemaligen Mieter nicht freiwillig zahlen.
Haben die Mieter denn form- und fristgerecht gekündigt?
Wer hat die Miete bezahlt? Amt oder die Mieter selbst? Gibt es eine Barkaution?
Ich warne dringend, den "Müll" sofort zu entsorgen. Erst muss der Mieter zur Räumung aufgefordert werden (mit Fristsetzung und Ankündigung der Räumung).
Holt Euch unbedingt Rat beim Haus-und Grundbesitzerverein oder einem Fachanwalt
Natürlich kann man da Klagen ! Aber ob es was bringt, ist ne andere Sache!
Das Amt hat die Miete bezahlt. Und es gab auch eine Kaution, die ebenfalls vom Amt übernommen worden ist.