Kann der Vermieter rechtlich angehen?

6 Antworten

Wenn es sich um offensichtlichen Müll handelt, also zB Säcke mit Verpackungsresten, so können diese entfernt werden. Aber Vorsicht, der Rest ist nicht herrenlos, sondern gehört den (ausgezogenen) Mietern. Ihr müsst ihnen eine Aufforderung mit Fristsetzung schicken, zB zwei Wochen, dass die Sachen entfernt werden auf ihre Kosten natürlich. Entfernen Sie sie nicht selbst, müsst ihr sie leider eine angemessene Zeit aufbewahren und könnt sie dann, wie den Mietern angekündigt worden ist, entsorgen. Könnt ihr die Wohnung nicht weitervermieten, steht Euch Nutzungsentschädigung zu, die müsst ihr allerdings einklagen. Euer Problem ist allerdings, dass ihr alle anfallenden Kosten erst einmal selber tragen müsst.

Diese angemessene Zeit nennt sich Obhuts- und Aufbewahrungspflicht des Vermieters. Sie ist aber nicht unendlich. Der Vermieter muss eine Frist setzen und gleichzeitig mitteilen, dass er nach Ablauf der Frist die Gegenstände entsorgen wird.

Da bleibt nur der Weg der Räumungsklage.

Sofern die Kosten die Kaution übersteigen, ist das für den Vermieter ein Ärgernis.

Die Restforderung muss ggfs. ebenfalls eingeklagt werden, sofern die ehemaligen Mieter nicht freiwillig zahlen.

Haben die Mieter denn form- und fristgerecht gekündigt?


Meliii2 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 13:54

Ja haben die

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Wer hat die Miete bezahlt? Amt oder die Mieter selbst? Gibt es eine Barkaution?

Ich warne dringend, den "Müll" sofort zu entsorgen. Erst muss der Mieter zur Räumung aufgefordert werden (mit Fristsetzung und Ankündigung der Räumung).

Holt Euch unbedingt Rat beim Haus-und Grundbesitzerverein oder einem Fachanwalt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Meliii2 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 14:21

Das Amt hat die Miete bezahlt. Und es gab auch eine Kaution, die ebenfalls vom Amt übernommen worden ist.

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GGImmo  23.06.2024, 14:36
@Meliii2

Dann müsst Ihr Euch auch an die Behörde wenden, wenn Ihr auf die Kaution zugreifen wollt. Üblicherweise zahlen die Sozialämter keine Barkaution, sondern geben eine Bürgschaft. Eventuell kann man mit dem Amt über die Entsorgung verhandeln

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Natürlich kann man da Klagen ! Aber ob es was bringt, ist ne andere Sache!